Nordmazedonischer Zolltarif · Zolltarifnummer · HS 0403.20
0403 20 11 00: Joghurt: Not exceeding 3 %
Joghurt
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Nordmazedonischer Zolltarif, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 0403 Yogurt; buttermilk, curdled milk and cream, kephir and other fermented or acidified milk and cream, whether or not concentrated or containing added sugar or other sweetening matter or flavoured or containing added fruit, nuts or cocoa:
- 0403 20 Yogurt:
- 0403 20 11 00 Not exceeding 3 %
Was Sie zahlen
Einfuhr: Nordmazedonien
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
0403.20 Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir: Joghurt
Tarifpositionen (Nordmazedonien): 0403.20
- 0403 20 11 00Not exceeding 3 %
- 0403 20 13 00Exceeding 3 % but not exceeding 6 %
- 0403 20 19 00Yogurt; buttermilk, curdled milk and cream, kephir: yogurt, exceeding 6 %
- 0403 20 31 00Not exceeding 3 %
- 0403 20 33 00Exceeding 3 % but not exceeding 6 %
- 0403 20 39 00Yogurt; buttermilk, curdled milk and cream, kephir: yogurt, exceeding 6 %
- 0403 20 41 00Containing, by weight, less than 1,5 % milkfat, 5 % sucrose (including invert sugar) or isoglucose, 5 % glucose or starch
- 0403 20 49 00Yogurt; buttermilk, curdled milk and cream, kephir: yogurt, other
- 0403 20 51 00Not exceeding 1,5 %
- 0403 20 53 00Exceeding 1,5 % but not exceeding 27 %
- 0403 20 59 00Yogurt; buttermilk, curdled milk and cream, kephir: yogurt, other, exceeding 27 %
- 0403 20 91 00Not exceeding 3 %
- 0403 20 93 00Exceeding 3 % but not exceeding 6 %
- 0403 20 99 00Yogurt; buttermilk, curdled milk and cream, kephir: yogurt, other, exceeding 6 %
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
3. Im Sinne der Position 0405 gelten als:
a) Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten;
b) Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen:
a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr;
b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT;
c) sie geformt sind oder geformt werden können.
5. Zu Kapitel 4 gehören nicht:
a) nicht lebende Insekten, ungenießbar (Position 0511);
b) aus Molke hergestellte Erzeugnisse, die mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse, enthalten (Position 1702);
c) aus Milch hergestellte Erzeugnisse, bei denen ein oder auch mehrere natürliche Bestandteile der Milch (z.B. Milchfett) durch andere Stoffe (Pflanzenfett) ersetzt wurden (Position 1901 oder 2106); oder
d) Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine bezogen auf die Trockenmasse enthalten) (Position 3502) oder Globuline (Position 3504).
6. Im Sinne der Position 0410 umfasst der Begriff „Insekten“ genießbare, nicht lebende Insekten, ganz oder in Teilen, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake, sowie Mehl und Pulver von Insekten, genießbar. Er umfasst dagegen nicht genießbare nicht lebende Insekten, in anderer Weise zubereitet oder anders haltbar gemacht (in der Regel Abschnitt IV).
Geschichte der Nummer
Seit 2022; vorher wurden diese Waren unter 0403.10, 1901.90 eingereiht.
Im nordmazedonischen Zolltarif ist 0403 20 11 00 eine von 14 Tarifpositionen unter der Unterposition 0403.20 („Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir: Joghurt“).
Der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 25 %; die Menge wird in kg angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 12,8 %, Türkei 7,6 %–170 %, USA 17 %–20 %, UK 6 %–12 %, Kanada 0 %–6,5 %, Mexiko 20 %, Brasilien 14,4 %, Argentinien 16 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Taiwan 15 %, GCC 5 % und Nigeria 35 %.
Nordmazedonien importierte 2024 Waren der Unterposition 0403.20 im Wert von 6 Mio. $; der größte Anteil kam aus Serbien.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Zolltarifnummer 0403 20 11 00 in Nordmazedonien?
Im nordmazedonischen Zolltarif beträgt der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) 25 %; besondere Maßeinheit: kg. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher bezieht Nordmazedonien diese Waren?
Für die Unterposition 0403.20 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Serbien (3 Mio. $), gefolgt von Griechenland.