Nordmazedonischer Zolltarif · Zolltarifnummer · HS 1515.90
1515 90 51 00: Andere pflanzliche Fette und Öle: Solid, in immediate packings of a net content not exceeding 1 kg
Andere pflanzliche Fette und Öle
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Nordmazedonischer Zolltarif, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 1515 Other fixed vegetable or microbial fats and oils (including jojoba oil) and their fractions, whether or not refined, but not chemically modified:
- 1515 90 Other:
- 1515 90 11 00 Tung oil; jojoba and oiticica oils; myrtle wax and Japan wax; their fractions
- 1515 90 40 00 For technical or industrial uses other than the manufacture of foodstuffs for human consumption (71)
- 1515 90 51 00 Solid, in immediate packings of a net content not exceeding 1 kg
Was Sie zahlen
Einfuhr: Nordmazedonien
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
1515.90 Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle: andere
Tarifpositionen (Nordmazedonien): 1515.90
- 1515 90 11 00Tung oil; jojoba and oiticica oils; myrtle wax and Japan wax; their fractions
- 1515 90 21 00For technical or industrial uses other than the manufacture of foodstuffs for human consumption (71)
- 1515 90 29 00Tung oil: other
- 1515 90 31 00For technical or industrial uses other than the manufacture of foodstuffs for human consumption (71)
- 1515 90 39 00Tung oil: other
- 1515 90 40 00For technical or industrial uses other than the manufacture of foodstuffs for human consumption (71)
- 1515 90 51 00Solid, in immediate packings of a net content not exceeding 1 kg
- 1515 90 59 00For technical or industrial uses other than the manufacture: solid, other; fluid
- 1515 90 60 00For technical or industrial uses other than the manufacture of foodstuffs for human consumption (71)
- 1515 90 91 00Solid, in immediate packings of a net content not exceeding 1 kg
- 1515 90 99 00For technical or industrial uses other than the manufacture: solid, other; fluid
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N362222 U.S. CBP
The classification, country of origin, and marking of shea butter
- N352583 U.S. CBP
The tariff classification, country of origin, and eligibility under the United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) for Hazelnut Oil, Walnut Oil, and Flaxseed Oil from Canada
- N351895 U.S. CBP
The tariff classification, country of origin, and eligibility under the United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) for Black Seed Oil, Peanut Oil, and Pumpkin Seed Oil from Canada
- N313796 U.S. CBP
The tariff classification of Pitahaya Seed Oil from Mexico
- 600012761 HMRC
The product is rice bran oil. It is an oil extracted from the outer layer of rice grains, called bran husks. It is used for cooking. It is packaged in the following packaging: 8 fl oz, 17 fl oz, 33.8 fl oz, 67.6 fl oz, 169 fl oz in polyethylene terephthalate packaging & Glass Bottles.
- 600009321 HMRC
Culinary argan oil used for culinary purposes. It is made from Argania spinosa (argania) kernel oil. It is made from extracting the oil from the kernel. It is packaged in 250ml glass bottles.
- 600008758 HMRC
100% wheatgerm oil intended for food use. The oil is fluid, an amber / red colour and has been refined beyond extraction purely by mechanical force. It comes in 190kg steel or HDPE drums.
insgesamt 11 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 150710, 150810, 15101000, 151110, 151211, 151221, 151311, 151321, 151411, 151491, 151511, 151521, 15155011, 15155019, 15159021, 15159029, 15159040 bis 15159059 und 15180031 gilt Folgendes:
a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als
Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen;
Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind.
b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet.
c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
2.
A. Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören nur Öle, die ausschließlich durch Verarbeitung von Oliven gewonnen wurden und die in Bezug auf den Gehalt an Fettsäuren und Sterinen die Merkmale gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommissionaufweisen. Ihr Vorhandensein kann mit den in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 der Kommission genannten Verfahren Nr. 6 (COI/T.20/Doc. Nr. 33 (Bestimmung des Gehalts an Fettsäuremethylestern durch Gaschromatografie)) und Nr. 8 (COI/T.20/Doc. Nr. 26 (Bestimmung von Zusammensetzung und Gehalt an Sterolen, Triterpen-Dialkoholen und aliphatischen Alkoholen durch Kapillargaschromatographie)) bestimmt werden.
Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören weder chemisch modifizierte (insbesondere wiederveresterte) Olivenöle noch Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen. Das Vorhandensein von wiederverestertem Olivenöl wird mit dem in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 genannten Verfahren Nr. 3 (COI/T.20/Doc. Nr. 23 (Bestimmung des prozentualen Gehalts an 2-Glycerinmonopalmitat)) nachgewiesen.
B. Zu den Unterpositionen 15092000, 15093000 und 15094000 gehören nur die unter den nachstehenden Nummern 1, 2 und 3 definierten Olivenöle, die ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Modifizierung der Öle führen, gewonnen wurden und die keine andere Behandlung erfahren haben als Waschen, Dekantieren, Zentrifugieren und Filtrieren. Mit Lösemitteln, mit chemischen oder biochemischen Hilfsmitteln oder durch Wiederveresterungsverfahren gewonnene Olivenöle sowie alle Mischungen mit Ölen anderer Art sind von diesen Unterpositionen ausgeschlossen.
1. Als „natives Olivenöl extra“ im Sinne der Unterposition 15092000 gilt Olivenöl, das die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 1 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 aufweist.
2. Zur Unterposition 15093000 gehören native Olivenöle, die die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 2 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 aufweisen.
3. Als „andere native Olivenöle“ im Sinne der Unterposition 15094000 gelten Olivenöle, die die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 3 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 aufweisen.
C. Zur Unterposition 15099000 gehören Olivenöle, die durch das Behandeln von Olivenölen der Unterpositionen 15092000, 15093000 und 15094000 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl extra oder nativem Olivenöl, und die die Merkmale von Olivenölen der Kategorien 4 und 5 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 aufweisen.
D. Als „rohes Oliventresteröl“ im Sinne der Unterposition 15101000 gilt Olivenöl, das die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 6 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 aufweist.
E. Als Öle der Unterposition 15109000 gelten Öle, die durch das Behandeln von Ölen der Unterposition 15101000 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl extra oder nativem Olivenöl, sowie Öle, die nicht die Merkmale der in den Abschnitten B, C und D dieser Zusätzlichen Anmerkung genannten Öle aufweisen.
Die Öle dieser Unterposition müssen die Merkmale der Olivenöle der Kategorien 7 und 8 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 aufweisen.
3. Nicht zu den Unterpositionen 15220031 und 15220039 gehören:
a) Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öl enthalten, dessen Iodzahl, bestimmt nach dem Verfahren ISO 3961, kleiner als 70 oder größer als 100 ist;
b) Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öle mit einer Iodzahl zwischen 70 und 100 enthalten, bei dem jedoch die mit dem in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 genannten Verfahren Nr. 8 (COI/T.20/Doc. Nr. 26 (Bestimmung von Zusammensetzung und Gehalt an Sterolen, Triterpen-Dialkoholen und aliphatischen Alkoholen durch Kapillargaschromatographie)) bestimmte Fläche des Peaks, der der Retentionszeit des apparenten Beta-Sitosterins entspricht, kleiner ist als 93,0 % der Gesamtfläche der Sterinpeaks.
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.
5. Zu diesem Kapitel gehören nicht Lebensmittelzubereitungen aus Erzeugnissen des Kapitels 15, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind. Der wesentliche Charakter eines Nahrungsergänzungsmittels wird nicht nur durch seine Inhaltsstoffe bestimmt, sondern auch durch seine besondere Form der Darreichung, die auf seine Funktion als Nahrungsergänzungsmittel hinweist, da sie die Dosierung, die Art und Weise seiner Aufnahme und den Ort, an dem es wirken soll, bestimmt. Diese Lebensmittelzubereitungen sind in Position 2106 einzureihen, sofern sie anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind.
Im nordmazedonischen Zolltarif ist 1515 90 51 00 eine von 11 Tarifpositionen unter der Unterposition 1515.90 („Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle: andere“).
Der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in kg angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 0 %–12,8 %, Türkei 0 %–19,5 %, USA 0 %–3,2 %, UK 0 %–12 %, Kanada zollfrei, Mexiko 10 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru 0 %–6 %, Neuseeland zollfrei, Japan 0 %–4 %, Taiwan 0 %–5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen 0 %–14,4 % und Nigeria 10 %–20 %.
Nordmazedonien importierte 2024 Waren der Unterposition 1515.90 im Wert von 500.600 $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Zolltarifnummer 1515 90 51 00 in Nordmazedonien?
Im nordmazedonischen Zolltarif beträgt der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: kg. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.