Schweizerischer Zolltarif (Tares) · Tarifnummer · HS 1902.11
1902.11.10: Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt: Eier enthaltend, ausschliesslich aus Hartweizen
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Schweizerischer Zolltarif (Tares), gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
- 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, wie Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
- 1902.11 Eier enthaltend
- 1902.11.10 ausschliesslich aus Hartweizen
Was Sie zahlen
Einfuhr: Schweiz
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
1902.11 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise: Eier enthaltend
Tarifpositionen (Schweiz): 1902.11
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht:
a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309);
c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
2. Im Sinne der Position 1901:
a) gilt als „Grobgrieß“: Grobgrieß von Getreide des Kapitels 11;
b) gelten als „Mehl“ und „Feingrieß“:
3. Zu Position 1904 gehören nicht Zubereitungen, die mehr als 6 GHT Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, enthalten oder mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen der Position 1806 vollständig überzogen sind (Position 1806).
4. Der Begriff „in anderer Weise zubereitet“ im Sinne der Position 1904 bedeutet, dass das Getreide eine weitergehende Behandlung erfahren hat, als in den Positionen oder Anmerkungen zu den Kapiteln 10 und 11 vorgesehen ist.
Tarifnummer 1902.11.10 ist eine Tarifposition des schweizerischen Zolltarifs (Tares) unter der HS-Unterposition 1902.11 („Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise: Eier enthaltend“).
Der Zollansatz des Normaltarifs ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: CHF 18.00 per 100 kg gross.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 7,7 %, USA 0 %–6,4 %, Kanada 4 %–6 %, Mexiko 20 %, Brasilien 14,4 %, Argentinien 16 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Taiwan 22 %, GCC 5 % und Nigeria 20 %.
Die Schweiz importierte 2024 Waren der Unterposition 1902.11 im Wert von 10 Mio. $; der größte Anteil kam aus Italien. Deutschland lag mit 1 Mio. $ auf Rang 2 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 1902.11.10 in der Schweiz?
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) beträgt der Zollansatz des Normaltarifs CHF 18.00 per 100 kg gross. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 1902.11?
Bei den Einfuhren der Schweiz in Unterposition 1902.11 lag Deutschland 2024 mit 1 Mio. $ auf Rang 2.