Schweizerischer Zolltarif (Tares)

Schweizerischer Zolltarif (Tares), Kapitel 21: Verschiedene Lebensmittelzubereitungen

  • 64Tarifpositionen
  • FreiSatz

Kapitel 21 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 21 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 64 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.

Für 60 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Am feinsten gegliedert ist Position 2106 („Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) mit 31 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 4 Tarifpositionen.

2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus

2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf

2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen

2105 Speiseeis, auch kakaohaltig

2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

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