Schweizerischer Zolltarif (Tares) · Tarifnummer · HS 4410.11
4410.11.00: Spanplatten, sog. «Oriented strand board»-Platten: Spanplatten
Spanplatten aus Holz
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Schweizerischer Zolltarif (Tares), gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
- 4410 Spanplatten, sog. «Oriented strand board»-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z.B. «Waferboard»-Platten), aus Holz oder anderen verholzten Stoffen, auch mit Harzen oder anderen organischen Bindemitteln agglomeriert
- 4410.11.00 Spanplatten
Was Sie zahlen
Einfuhr: Schweiz
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
4410.11 Spanplatten, „oriented strand board“-Platten: aus Holz, Spanplatten
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N330251 U.S. CBP
The tariff classification of a multilayer particle board panel from China
- N279556 U.S. CBP
The tariff classification and marking of pallet blocks from Germany and The Netherlands
- N275330 U.S. CBP
The tariff classification of decorative panel products and edgebanding material from Italy
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht:
a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211);
b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401);
c) Holz, in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404);
d) Aktivkohle (Position 3802);
e) Waren der Position 4202;
f) Waren des Kapitels 46;
g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
h) Waren des Kapitels 66 (z. B. Regenschirme, Gehstöcke und Teile);
ij) Waren der Position 6808;
k) Fantasieschmuck der Position 7117;
l) Waren der Abschnitte XVI und XVII (z. B. Maschinenteile, Kästen, Behältnisse, Gehäuse für Maschinen und Apparate sowie Stellmacherwaren);
m) Waren des Abschnitts XVIII (z. B. Uhrengehäuse und Musikinstrumente sowie Teile davon);
n) Waffenteile (Position 9305);
o) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
p) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
q) Waren des Kapitels 96 (z. B. Tabakpfeifen und Teile davon, Knöpfe, Bleistifte und Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren), ausgenommen Stiele und Fassungen, aus Holz, für Waren der Position 9603; oder
r) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
2. „Verdichtetes Holz“ im Sinne dieses Kapitels ist massives oder aus Lagen zusammengesetztes Holz, das chemisch oder physikalisch behandelt ist (bei Holz aus zusammengesetzten Lagen in stärkerem Maße als es für einen guten Zusammenhalt notwendig ist) und dessen Dichte, Härte und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische, chemische oder elektrische Einflüsse hierdurch deutlich erhöht sind.
3. Zu den Positionen 4414 bis 4421 gehören auch die entsprechenden Waren aus Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, furniertem Holz oder ähnlichem aus Lagen bestehendem Holz oder verdichtetem Holz.
4. Die Waren der Position 4410, 4411 oder 4412 können so bearbeitet sein, dass sie die für Waren der Position 4409 zugelassenen Profile erhalten haben, sie können gebogen, gewellt, perforiert, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder geformt sein oder eine beliebige andere Bearbeitung erfahren haben, vorausgesetzt, sie verleiht ihnen nicht den Charakter von Waren anderer Positionen.
5. Zu Position 4417 gehören nicht Werkzeuge, deren Klinge, Schneide, arbeitende Fläche oder sonstiger arbeitender Teil aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffen besteht.
6. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 und gegenteiliger Bestimmungen ist jede Bezugnahme auf „Holz“ in einer Position dieses Kapitels auch auf Bambus und andere holzige Stoffe anwendbar.
Tarifnummer 4410.11.00 ist im schweizerischen Zolltarif (Tares) die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 4410.11 („Spanplatten, „oriented strand board“-Platten: aus Holz, Spanplatten“).
Der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 7 %, Türkei 7 %, USA zollfrei, UK 6 %, Kanada zollfrei, Mexiko 15 %, Brasilien 9 %–12,6 %, Argentinien 9 %–12,6 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 5 %–6 %, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %.
Die Schweiz importierte 2024 Waren der Unterposition 4410.11 im Wert von 56 Mio. $; der größte Anteil kam aus Deutschland. Deutschland lag mit 26 Mio. $ auf Rang 1 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 4410.11.00 in der Schweiz?
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) beträgt der Zollansatz des Normaltarifs 0 % (zollfrei). Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 4410.11?
Bei den Einfuhren der Schweiz in Unterposition 4410.11 lag Deutschland 2024 mit 26 Mio. $ auf Rang 1.