Schweizerischer Zolltarif (Tares) · Tarifnummer · HS 5402.31
5402.31.00: aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der Einfachgarne von 50 tex oder weniger
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Schweizerischer Zolltarif (Tares), gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
- 5402 Synthetische Filamentgarne (andere als Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschliesslich synthetische Monofile von weniger als 67 Dezitex
- 5402.20.00 hochfeste Garne aus Polyester, auch texturiert
- 5402.31.00 aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der Einfachgarne von 50 tex oder weniger
Was Sie zahlen
Einfuhr: Schweiz
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als „Chemiefasern“ gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind:
a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat));
b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten.
Als „synthetisch“ gelten die unter a) und als „künstlich“ die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern.
Die Begriffe „synthetisch“ und „künstlich“ gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe“ und „Spinnmasse“ sinngemäß.
2. Zu den Positionen 5402 und 5403 gehören nicht die Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten des Kapitels 55.
Tarifnummer 5402.31.00 ist im schweizerischen Zolltarif (Tares) die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 5402.31 („aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der einfachen Garne von 50…“).
Der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 4 %, Türkei 4 %, USA 8 %–8,8 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 5 %, Brasilien 18 %, Argentinien 16 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan 4 %–6,6 %, Taiwan 4 %, GCC 5 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %.
Die Schweiz importierte 2024 Waren der Unterposition 5402.31 im Wert von 4 Mio. $; der größte Anteil kam aus Deutschland. Deutschland lag mit 2 Mio. $ auf Rang 1 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 5402.31.00 in der Schweiz?
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) beträgt der Zollansatz des Normaltarifs 0 % (zollfrei). Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 5402.31?
Bei den Einfuhren der Schweiz in Unterposition 5402.31 lag Deutschland 2024 mit 2 Mio. $ auf Rang 1.