Türkischer Zolltarif · GTİP-Code · HS 2511.20
2511.20.00.00.00: Tabii baryum karbonat (witherithe)
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Türkischer Zolltarif, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 2511 Tabii baryum sülfat (barit); tabii baryum karbonat (witherithe) (kalsine edilmiş olsun olmasın) (28.16 pozisyonundaki baryum oksit hariç):
- 2511.20.00.00.00 Tabii baryum karbonat (witherithe)
Was Sie zahlen
Einfuhr: Türkei
Für die Türkei gelten die angewandten Zollsätze des Einfuhrregimebeschlusses 2026 in der vom Handelsministerium konsolidierten Fassung (Änderungen bis August 2026). Der Zusatzzoll (İGV) und bei einigen Agrarwaren die zusätzliche finanzielle Belastung (EMY) kommen hinzu. Fußnoten können den Satz für bestimmte Länder oder Zeiträume senken: siehe Seite der Tarifposition.
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Für diesen Ursprung sind keine zusätzlichen Maßnahmen erfasst.
Präferenzzollsätze nach Ländern
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
2511.20 natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt
Anmerkungen
GTİP-Code 2511.20.00.00.00 ist im türkischen Zolltarif die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 2511.20 („natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt“).
Der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 0 %. Der bei der Einfuhr tatsächlich angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann abweichen.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 3,6 %, Argentinien 3,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 4 % und Nigeria 5 %.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für GTİP-Code 2511.20.00.00.00 in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif beträgt der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) 0 %. Der bei der Einfuhr tatsächlich angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann abweichen.
Gilt dieser Satz auch für Waren aus der EU?
Gewerbliche Waren, die sich in der EU im freien Verkehr befinden, können im Rahmen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei mit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR zollfrei eingeführt werden. Für Agrarerzeugnisse sowie für Kohle- und Stahlerzeugnisse gelten eigene Präferenzregelungen.