Türkischer Zolltarif · GTİP-Code · HS 5402.44
5402.44.00.00.00: Elastomergarne, ungezwirnt (Elasthan): Diğer iplikler: elastomerlerden
Elastomergarne, ungezwirnt (Elasthan)
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Türkischer Zolltarif, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 5402 Sentetik filament iplikleri (dikiş ipliği hariç) (perakende olarak satılacak hale getirilmemiş) (67 desiteksten az olan sentetik mono filamentler dahil) :
- Diğer iplikler (tek kat bükülmemiş veya metrede en fazla 50 tur bükülmüş):
- 5402.44.00.00.00 Elastomerlerden
Was Sie zahlen
Einfuhr: Türkei
Für die Türkei gelten die angewandten Zollsätze des Einfuhrregimebeschlusses 2026 in der vom Handelsministerium konsolidierten Fassung (Änderungen bis August 2026). Der Zusatzzoll (İGV) und bei einigen Agrarwaren die zusätzliche finanzielle Belastung (EMY) kommen hinzu. Fußnoten können den Satz für bestimmte Länder oder Zeiträume senken: siehe Seite der Tarifposition.
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 1
- Zusatzzoll der Türkei (İGV) 8 %
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern außer Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Albanien, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Bosnien und Herzegowina, Marokko, Färöer, Palästinensische Autonomiegebiete, Georgien, Südkorea, Israel, Montenegro, Kosovo, Nordmazedonien, Malaysia, Ägypten, Mauritius, Republik Moldau, Serbien, Singapur, Chile, Tunesien
- Rechtsakt
- Karar 3351 (İGV), 2026
Einfuhrvoraussetzungen 1
- Einfuhrüberwachungkayda alma (kayıt belgesi); kıymet eşiği yok
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 25. Dezember 2020
- Rechtsakt
- Gözetim Tebliği 2020/9 (RG 25.12.2020, 31345); değişik: RG 09.03.2023, RG 17.07.2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
5402.44 Andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit 50 Drehungen: aus Elastomeren
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als „Chemiefasern“ gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind:
a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat));
b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten.
Als „synthetisch“ gelten die unter a) und als „künstlich“ die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern.
Die Begriffe „synthetisch“ und „künstlich“ gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe“ und „Spinnmasse“ sinngemäß.
2. Zu den Positionen 5402 und 5403 gehören nicht die Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten des Kapitels 55.
GTİP-Code 5402.44.00.00.00 ist im türkischen Zolltarif die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 5402.44 („Andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit 50 Drehungen: aus Elastomeren“).
Der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 4 %. Der bei der Einfuhr tatsächlich angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann abweichen.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 4 %, USA 8 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 0 %–5 %, Brasilien 18 %, Argentinien 2 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 2,7 %–6,6 %, Taiwan 1,5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %.
Die Türkei importierte 2024 Waren der Unterposition 5402.44 im Wert von 82 Mio. $; der größte Anteil kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für GTİP-Code 5402.44.00.00.00 in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif beträgt der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) 4 %. Der bei der Einfuhr tatsächlich angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann abweichen.
Gilt dieser Satz auch für Waren aus der EU?
Gewerbliche Waren, die sich in der EU im freien Verkehr befinden, können im Rahmen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei mit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR zollfrei eingeführt werden. Für Agrarerzeugnisse sowie für Kohle- und Stahlerzeugnisse gelten eigene Präferenzregelungen.
Woher bezieht die Türkei diese Waren?
Für die Unterposition 5402.44 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus China (32 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.