Unterlagencodierungen

C-101 Bescheinigung auf der Grundlage einer vorgelegten Bestandsmeldung, ausgestellt von der in Anhang XXXVIIIB der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates genannten Behörde

Die Unterlagencodierung C-101 steht für „Bescheinigung auf der Grundlage einer vorgelegten Bestandsmeldung, ausgestellt von der in Anhang XXXVIIIB der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates genannten Behörde“. Maßnahmen zu 20 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Einfuhrkontrolle 20

Codierungen für Unterlagen und Bescheinigungen →