Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 7102.31

7102 31 00

7102 31 00: Rohdiamanten (Schmuckdiamanten): roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen

Rohdiamanten (Schmuckdiamanten)

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 7102 Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst:
  2. andere:
  3. 7102 31 00 roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 2 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 8
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 3

  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 9

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 1509/17
  • EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2368/02
    Unterlagen
    • L116 Kimberley-Prozess-Zertifikat
    • Y015 Die Rohdiamanten befinden sich in gegen Eingriffe geschützten Behältnissen, und die bei der Ausfuhr von diesem Teilnehmer (Kimberley process) angebrachten Siegel sind nicht erbrochen worden.
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06
    Unterlagen
    • Y734 Die in Artikel 1rc Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1rc Absatz 4)
    • L151 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1rc Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
    • Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Luxuswaren
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 2062/17
    Unterlagen
    • Y945 Persönliche Güter von Reisenden oder nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
    • Y946 Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in DVRK oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Iran
    Rechtsakt
    Regulation 0267/12
    Unterlagen
    • Y257 Waren, die von Einrichtungen oder Personen eingeführt werden, die nicht in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufgeführt sind
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Russland
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L147 Nachweis des Ursprungslands der Diamanten oder Diamantenprodukte, die als Inputs für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet werden (Artikel 3p Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates)
    • C101 Bescheinigung auf der Grundlage einer vorgelegten Bestandsmeldung, ausgestellt von der in Anhang XXXVIIIB der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates genannten Behörde
    • C121 Zertifikat, das bescheinigt, dass die Diamanten nicht in Russland abgebaut, verarbeitet oder hergestellt werden (Artikel 3p Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates)
    • Y705 Diamanten mit einem Gewicht von weniger als 0,5 Karaten oder 0,1 g
    • Y873 Waren, die nicht durch das Gebiet Russlands befördert werden
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
    • Y709 Nachweis des Zeitpunkts der ersten Einfuhr in die Europäische Union
    • Y710 Nachweis des Datums der ersten Einfuhr in das Drittland
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • C101 Bescheinigung auf der Grundlage einer vorgelegten Bestandsmeldung, ausgestellt von der in Anhang XXXVIIIB der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates genannten Behörde
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
    • Y709 Nachweis des Zeitpunkts der ersten Einfuhr in die Europäische Union
    • Y710 Nachweis des Datums der ersten Einfuhr in das Drittland

Ausfuhrmaßnahmen 5

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 1509/17 28. Juni 2018
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 24. Juni 2023
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 2062/17 28. Juni 2018
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran Iran Regulation 0267/12 30. September 2025
Beschränkung bei der Ausfuhr All third countries Regulation 2368/02 1. Januar 2007

TARIC-Daten vom 27. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 27. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 7102.31

letzte 12 Monate1,8 Mrd. €-23,8 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis428.719,71 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 308,7 Mio. €Feb. 2024: 368,2 Mio. €März 2024: 298,2 Mio. €Apr. 2024: 235,5 Mio. €Mai 2024: 378,4 Mio. €Juni 2024: 274,8 Mio. €Juli 2024: 135,1 Mio. €Aug. 2024: 222,8 Mio. €Sept. 2024: 184,2 Mio. €Okt. 2024: 238,8 Mio. €Nov. 2024: 196,5 Mio. €Dez. 2024: 176,3 Mio. €Jan. 2025: 153,9 Mio. €Feb. 2025: 194,5 Mio. €März 2025: 220,1 Mio. €Apr. 2025: 240,5 Mio. €Mai 2025: 215,9 Mio. €Juni 2025: 181,7 Mio. €Juli 2025: 227,2 Mio. €Aug. 2025: 178,3 Mio. €Sept. 2025: 145,5 Mio. €Okt. 2025: 136,7 Mio. €Nov. 2025: 163,1 Mio. €Dez. 2025: 102,2 Mio. €Jan. 2026: 115,6 Mio. €Feb. 2026: 125,4 Mio. €März 2026: 215,3 Mio. €Apr. 2026: 225,5 Mio. €Mai 2026: 116,8 Mio. €Juni 2026: 100,4 Mio. €Juli 2026: 171,6 Mio. €Aug. 2026: 217,1 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Botsuana 583,4 Mio. € 31,8 % -21,5 %
Angola 392,7 Mio. € 21,4 % -22,5 %
Kongo-Kinshasa 160,8 Mio. € 8,8 % -41 %
Kanada 160,4 Mio. € 8,7 % -57,6 %
Südafrika 153,1 Mio. € 8,3 % +0,4 %
Lesotho 141,2 Mio. € 7,7 % -5,3 %
Namibia 86,6 Mio. € 4,7 % +79 %
Vereinigte Arabische Emirate 35,6 Mio. € 1,9 % +41,4 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

7102.31 roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 71 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

7102 31 00 und 7102 39 00 · andere

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7102 31 und 7102 39 des HS.

7102 31 00 · roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7102 31 und 7102 39 des HS, zweiter Absatz.

Das Rauschleifen besteht darin, den Steinrohling zu formen und ihm die gewünschten Abmessungen zu geben, indem man ihn mit einem anderen Diamanten bearbeitet.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen Frei c/k
2025 unverändert Frei c/k
2024 unverändert Frei c/k
2023 unverändert Frei c/k
2022 unverändert Frei c/k
2021 unverändert Frei c/k
2020 unverändert Frei c/k
2019 roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen Frei c/k

KN-Code 7102 31 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 7102.31 („roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in c/k angemeldet.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 7102.31 in die EU auf 1,8 Mrd. € (−24 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Botsuana mit einem Anteil von 32 %, gefolgt von Angola.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 7,2 %, Argentinien 7,2 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 15 % und Nigeria 5 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 7102.31 im Wert von 3 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Botsuana.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 7102 31 00 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: c/k. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 7102.31 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Botsuana (619 Mio. $), gefolgt von Angola.

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