Y015 Die Rohdiamanten befinden sich in gegen Eingriffe geschützten Behältnissen, und die bei der Ausfuhr von diesem Teilnehmer (Kimberley process) angebrachten Siegel sind nicht erbrochen worden.
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Belarus
Rechtsakt
Regulation 0765/06
Unterlagen
Y734 Die in Artikel 1rc Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1rc Absatz 4)
L151 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1rc Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Luxuswaren
Gilt für Waren mit Ursprung in
Nordkorea
Rechtsakt
Regulation 2062/17
Unterlagen
Y945 Persönliche Güter von Reisenden oder nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
Y946 Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in DVRK oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509)
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Iran
Rechtsakt
Regulation 0267/12
Unterlagen
Y257 Waren, die von Einrichtungen oder Personen eingeführt werden, die nicht in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufgeführt sind
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0692/14
Unterlagen
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Russland
Rechtsakt
Regulation 0833/14
Unterlagen
L147 Nachweis des Ursprungslands der Diamanten oder Diamantenprodukte, die als Inputs für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet werden (Artikel 3p Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates)
C101 Bescheinigung auf der Grundlage einer vorgelegten Bestandsmeldung, ausgestellt von der in Anhang XXXVIIIB der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates genannten Behörde
C121 Zertifikat, das bescheinigt, dass die Diamanten nicht in Russland abgebaut, verarbeitet oder hergestellt werden (Artikel 3p Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates)
Y705 Diamanten mit einem Gewicht von weniger als 0,5 Karaten oder 0,1 g
Y873 Waren, die nicht durch das Gebiet Russlands befördert werden
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Y709 Nachweis des Zeitpunkts der ersten Einfuhr in die Europäische Union
Y710 Nachweis des Datums der ersten Einfuhr in das Drittland
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Russland
Rechtsakt
Regulation 0833/14
Unterlagen
C101 Bescheinigung auf der Grundlage einer vorgelegten Bestandsmeldung, ausgestellt von der in Anhang XXXVIIIB der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates genannten Behörde
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Y709 Nachweis des Zeitpunkts der ersten Einfuhr in die Europäische Union
Y710 Nachweis des Datums der ersten Einfuhr in das Drittland
Ausfuhrmaßnahmen 5
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
28. Juni 2018
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
24. Juni 2023
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 2062/17
28. Juni 2018
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran
Iran
Regulation 0267/12
30. September 2025
Beschränkung bei der Ausfuhr
All third countries
Regulation 2368/02
1. Januar 2007
TARIC-Daten vom 27. Oktober 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien21 %
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland24 %
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland24 %
Irland23 %
Italien22 %
Kroatien25 %
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg17 %
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern19 %
TEDB · 27. Oktober 2026
EU: Einfuhren nach Monaten · HS 7102.31
letzte 12 Monate1,8 Mrd. €-23,8 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis428.719,71 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
7102 31 00 und 7102 39 00 · andere
Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7102 31 und 7102 39 des HS.
7102 31 00 · roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen
Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 7102 31 und 7102 39 des HS, zweiter Absatz.
Das Rauschleifen besteht darin, den Steinrohling zu formen und ihm die gewünschten Abmessungen zu geben, indem man ihn mit einem anderen Diamanten bearbeitet.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen
Frei
c/k
2025
unverändert
Frei
c/k
2024
unverändert
Frei
c/k
2023
unverändert
Frei
c/k
2022
unverändert
Frei
c/k
2021
unverändert
Frei
c/k
2020
unverändert
Frei
c/k
2019
roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen
Frei
c/k
KN-Code 7102 31 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 7102.31 („roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in c/k angemeldet.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 7102.31 in die EU auf 1,8 Mrd. € (−24 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Botsuana mit einem Anteil von 32 %, gefolgt von Angola.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 7,2 %, Argentinien 7,2 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 15 % und Nigeria 5 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 7102.31 im Wert von 3 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Botsuana.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 7102 31 00 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: c/k. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 7102.31 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Botsuana (619 Mio. $), gefolgt von Angola.
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