Unterlagencodierungen

Y-710 Nachweis des Datums der ersten Einfuhr in das Drittland

Die Unterlagencodierung Y-710 steht für „Nachweis des Datums der ersten Einfuhr in das Drittland“. Maßnahmen zu 3 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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