Unterlagencodierungen
Y-710 Nachweis des Datums der ersten Einfuhr in das Drittland
Die Unterlagencodierung Y-710 steht für „Nachweis des Datums der ersten Einfuhr in das Drittland“. Maßnahmen zu 3 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.