Unterlagencodierungen

Y-709 Nachweis des Zeitpunkts der ersten Einfuhr in die Europäische Union

Die Unterlagencodierung Y-709 steht für „Nachweis des Zeitpunkts der ersten Einfuhr in die Europäische Union“. Maßnahmen zu 20 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Einfuhrkontrolle 20

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