Unterlagencodierungen

L-147 Nachweis des Ursprungslands der Diamanten oder Diamantenprodukte, die als Inputs für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet werden (Artikel 3p Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates)

Die Unterlagencodierung L-147 steht für „Nachweis des Ursprungslands der Diamanten oder Diamantenprodukte, die als Inputs für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet werden (Artikel 3p Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates)“. Maßnahmen zu 20 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Einfuhrkontrolle 20

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