Unterlagencodierungen

L-100 Einfuhrlizenz " geregelte Stoffe" (Ozonschicht), von der Kommission erteilt

Die Unterlagencodierung L-100 steht für „Einfuhrlizenz " geregelte Stoffe" (Ozonschicht), von der Kommission erteilt“. Maßnahmen zu 449 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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