Unterlagencodierungen

Y-122 Waren mit Ursprung in Russland aus einem Gebiet, in dem das GGED-PP nicht beantragt wird (Teil A Anhang XI der Verordnung (EU) 2019/2072)

Die Unterlagencodierung Y-122 steht für „Waren mit Ursprung in Russland aus einem Gebiet, in dem das GGED-PP nicht beantragt wird (Teil A Anhang XI der Verordnung (EU) 2019/2072)“. Maßnahmen zu 31 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Codierungen für Unterlagen und Bescheinigungen →