Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 4401.22
4401 22 90: Hackschnitzel aus Laubholz: Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln: anderes Holz, anderes
Hackschnitzel aus Laubholz
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
- 4401 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst:
- Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln:
- 4401 22 anderes Holz:
- 4401 22 90 anderes
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 4
- ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 2658/87
- Unterlagen
- C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- bis 31. Oktober 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 2108/26
- Unterlagen
- Y126 Goods sold in distance sales
Einfuhrvoraussetzungen 11
- Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Belarus, Nordkorea
- Rechtsakt
- Regulation 0355/22, Regulation 0285/18
- EinfuhrkontrolleAmtliche Kontrolle - Pflanzen
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern außer Schweiz
- Rechtsakt
- Regulation 2072/19
- EinfuhrkontrolleAmtliche Kontrolle - Pflanzen
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Afghanistan, Albanien, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch und 77 weitere
- Rechtsakt
- Regulation 2072/19
- Unterlagen
- C085 GGED-PP (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt C der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
- Y146 Ausnahme für Erzeugnisse, die für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind, gemäß Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031
- Y979 Ausnahme von amtlichen Kontrollen für Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden (Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122)
- Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- Y122 Waren mit Ursprung in Russland aus einem Gebiet, in dem das GGED-PP nicht beantragt wird (Teil A Anhang XI der Verordnung (EU) 2019/2072)
- EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Irak, Syrien
- Rechtsakt
- Regulation 1210/03, Regulation 1332/13
- EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Belarus, China, Indien
- Gültigkeit
- bis 31. Dezember 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0288/24
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 0966/23
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Indonesien
- Rechtsakt
- Decision 0284/14
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - Abfällen
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 1157/24
- Unterlagen
- C672 Mitzuführendes Informationsdokument für die Verbringung der in Verordnung (EU) 2024/1157 genannten Abfälle - Artikel 18 und Anhang VII
- C669 Notifizierungsformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IA
- Y923 Für dieses Erzeugnis gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1157 nicht
- C670 Begleitformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IB
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0692/14
- Unterlagen
- Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Russland
- Gültigkeit
- bis 31. Dezember 2027
- Rechtsakt
- Regulation 0833/14
- Unterlagen
- L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
- Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
- L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
- Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0263/22
- Unterlagen
- Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Ausfuhrmaßnahmen 4
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
| Ausfuhrmaßnahmen | Bestimmungsland | Rechtsakt | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iraq | All third countries | Regulation 1210/03 | 1. Januar 2007 |
| AusfuhrgenehmigungSanktionsregelung: Syria | All third countries | Regulation 1332/13 | 15. Dezember 2013 |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | All third countries | Regulation 0966/23 | 20. Mai 2023 |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | All third countries | Regulation 1157/24 | 21. Mai 2026 |
TARIC-Daten vom 1. November 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
-
Belgien 21 %
-
Bulgarien 20 %
-
Dänemark 25 %
-
Deutschland 19 %
-
Estland 24 %
-
Finnland 25,5 %
-
Frankreich 20 %
-
Griechenland 24 %
-
Irland 23 %
-
Italien 10 % ermäßigter Satz
-
Kroatien 5 % ermäßigter Satz
-
Lettland 12 % ermäßigter Satz
-
Litauen 21 %
-
Luxemburg 8 % ermäßigter Satz
-
Malta 18 %
-
Niederlande 21 %
-
Österreich 13 % ermäßigter Satz
-
Polen 23 %
-
Portugal 23 %
-
Rumänien 21 %
-
Schweden 25 %
-
Slowakei 23 %
-
Slowenien 22 %
-
Spanien 10 % ermäßigter Satz
-
Tschechien 21 %
-
Ungarn 27 %
-
Zypern 19 %
TEDB · 1. November 2026
EU: Einfuhren nach Monaten · HS 4401.22
Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 66,9 Mio. € | 43,6 % | -0,9 % | |
| 62,4 Mio. € | 40,7 % | -40,6 % | |
| 10,2 Mio. € | 6,7 % | +39,5 % | |
| 4 Mio. € | 2,6 % | -58,8 % | |
| 3,9 Mio. € | 2,6 % | +56.958,9 % | |
| 1,7 Mio. € | 1,1 % | +308,9 % | |
| 1,2 Mio. € | 0,8 % | -13,9 % | |
| 786.836 € | 0,5 % | +19 % |
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
4401.22 Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln: anderes Holz
Tarifpositionen (EU): 4401.22
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkungen
1. Als „Holzpellets“ im Sinne der Unterposition 440131 gelten Nebenerzeugnisse, wie Splitter, Sägespäne oder Schnitzel aus der mechanischen Holzverarbeitungsindustrie, der Möbelindustrie oder anderen Holzverarbeitungen, die durch einfachen Druck oder Zugabe eines Bindemittelanteils von nicht mehr als 3 GHT agglomeriert worden sind. Diese Pellets sind zylindrisch, mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger und einer Länge von 100 mm oder weniger.
2. Als „Holzbriketts“ im Sinne der Unterposition 440132 gelten Nebenerzeugnisse wie Splitter, Sägespäne oder Schnitzel aus der mechanischen Holzverarbeitungsindustrie, der Möbelindustrie oder anderen Holzverarbeitungen, die durch einfachen Druck oder durch Zugabe eines Bindemittelanteils von nicht mehr als 3 GHT zusammengepresst worden sind. Diese Briketts sind würfel-, polyeder- oder zylinderförmig, mit einer Mindestquerschnittsabmessung von mehr als 25 mm.
3. Als „S-P-F“ im Sinne der Unterposition 440713 gilt Holz aus Mischbeständen von Fichte, Kiefer und Tanne, bei dem der Anteil jeder Art variiert und unbekannt ist.
4. Als „Hem-Fir“ im Sinne der Unterposition 440714 gilt Holz aus Mischbeständen von Western Hemlock und Tanne, bei dem der Anteil jeder Art variiert und unbekannt ist.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Erzeugnisse aus diesen Rohstoffen dürfen nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt sind und eine Sorgfaltserklärung für sie vorliegt.
- Holz gilt ab 30. Dezember 2026
Fuel wood, in logs, in billets, in twigs, in faggots or in similar forms; wood in chips or particles; sawdust and wood waste and scrap, whether or not agglomerated in logs, briquettes, pellets or similar forms (not including waste as defined in Article 3, point (1), of Directive 2008/98/EC; not including single use packing material and packing containers used exclusively to support, protect or carry another product made available on the market or exported and presented with that product)
Verordnung (EU) 2023/1115, Anhang I (konsolidierte Fassung)
Diese Unterposition in früheren Jahren
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
| Jahr | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 2026 | anderes | Frei | — |
| 2025 | unverändert | Frei | — |
| 2024 | unverändert | Frei | — |
| 2023 | unverändert | Frei | — |
| 2022 | unverändert | Frei | — |
| 2021 | anderes | Frei | — |
| 2020 | in der Nomenklatur dieses Jahres nicht enthalten | — | — |
| 2019 | in der Nomenklatur dieses Jahres nicht enthalten | — | — |
Geschichte der Nummer
Seit 2021; vorher wurden diese Waren unter 4401 22 00 eingereiht.
KN-Code 4401 22 90 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 4401.22 („Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln: anderes Holz“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 4401.22 in die EU auf 153,4 Mio. € (−21 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Uruguay mit einem Anteil von 44 %, gefolgt von Brasilien.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien zollfrei, Argentinien zollfrei, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 4401.22 im Wert von 401 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Brasilien.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 4401 22 90 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 4401.22 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Brasilien (103 Mio. $), gefolgt von Uruguay.