Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 4401.22

4401 22 90

4401 22 90: Hackschnitzel aus Laubholz: Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln: anderes Holz, anderes

Hackschnitzel aus Laubholz

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 4401 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst:
  2. Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln:
  3. 4401 22 anderes Holz:
  4. 4401 22 90 anderes

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 9
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 4

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 11

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 0355/22, Regulation 0285/18
  • EinfuhrkontrolleAmtliche Kontrolle - Pflanzen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz
    Rechtsakt
    Regulation 2072/19
  • EinfuhrkontrolleAmtliche Kontrolle - Pflanzen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Afghanistan, Albanien, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch und 77 weitere
    Rechtsakt
    Regulation 2072/19
    Unterlagen
    • C085 GGED-PP (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt C der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y146 Ausnahme für Erzeugnisse, die für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind, gemäß Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031
    • Y979 Ausnahme von amtlichen Kontrollen für Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden (Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122)
    • Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y122 Waren mit Ursprung in Russland aus einem Gebiet, in dem das GGED-PP nicht beantragt wird (Teil A Anhang XI der Verordnung (EU) 2019/2072)
  • EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Irak, Syrien
    Rechtsakt
    Regulation 1210/03, Regulation 1332/13
  • EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, China, Indien
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0288/24
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 0966/23
    Unterlagen
    • C400 Vorlage der erforderlichen "CITES"-Bescheinigung
    • Y900 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Indonesien
    Rechtsakt
    Decision 0284/14
    Unterlagen
    • C690 FLEGT-Holzeinfuhrlizenz
    • Y057 Waren, für die keine FLEGT-Holzeinfuhrlizenz vorgelegt werden muss
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - Abfällen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1157/24
    Unterlagen
    • C672 Mitzuführendes Informationsdokument für die Verbringung der in Verordnung (EU) 2024/1157 genannten Abfälle - Artikel 18 und Anhang VII
    • C669 Notifizierungsformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IA
    • Y923 Für dieses Erzeugnis gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1157 nicht
    • C670 Begleitformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IB
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 4

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iraq All third countries Regulation 1210/03 1. Januar 2007
AusfuhrgenehmigungSanktionsregelung: Syria All third countries Regulation 1332/13 15. Dezember 2013
Ausfuhrkontrolle – CITES All third countries Regulation 0966/23 20. Mai 2023
Ausfuhrkontrolle – Abfällen All third countries Regulation 1157/24 21. Mai 2026

TARIC-Daten vom 1. November 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 10 % ermäßigter Satz
  • Kroatien 5 % ermäßigter Satz
  • Lettland 12 % ermäßigter Satz
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 8 % ermäßigter Satz
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 13 % ermäßigter Satz
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 10 % ermäßigter Satz
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 1. November 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 4401.22

letzte 12 Monate153,4 Mio. €-21,3 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis0,12 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 34,7 Mio. €Feb. 2024: 25,4 Mio. €März 2024: 20,8 Mio. €Apr. 2024: 24,1 Mio. €Mai 2024: 6,7 Mio. €Juni 2024: 19,4 Mio. €Juli 2024: 4,3 Mio. €Aug. 2024: 10,3 Mio. €Sept. 2024: 9,1 Mio. €Okt. 2024: 16,2 Mio. €Nov. 2024: 17,1 Mio. €Dez. 2024: 25,5 Mio. €Jan. 2025: 15 Mio. €Feb. 2025: 38,7 Mio. €März 2025: 5,2 Mio. €Apr. 2025: 28,6 Mio. €Mai 2025: 12,9 Mio. €Juni 2025: 11,5 Mio. €Juli 2025: 9,5 Mio. €Aug. 2025: 5,7 Mio. €Sept. 2025: 6,8 Mio. €Okt. 2025: 8 Mio. €Nov. 2025: 14,9 Mio. €Dez. 2025: 2,7 Mio. €Jan. 2026: 15,4 Mio. €Feb. 2026: 18,1 Mio. €März 2026: 19,4 Mio. €Apr. 2026: 18,5 Mio. €Mai 2026: 13 Mio. €Juni 2026: 10,5 Mio. €Juli 2026: 12,3 Mio. €Aug. 2026: 13,8 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Uruguay 66,9 Mio. € 43,6 % -0,9 %
Brasilien 62,4 Mio. € 40,7 % -40,6 %
Norwegen 10,2 Mio. € 6,7 % +39,5 %
Australien 4 Mio. € 2,6 % -58,8 %
Japan 3,9 Mio. € 2,6 % +56.958,9 %
Bosnien und Herzegowina 1,7 Mio. € 1,1 % +308,9 %
Vereinigte Staaten 1,2 Mio. € 0,8 % -13,9 %
Ukraine 786.836 € 0,5 % +19 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

4401.22 Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln: anderes Holz

Tarifpositionen (EU): 4401.22

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N354839 U.S. CBP 22. Oktober 2025 · 4401.22.00.00

    The tariff classification of oak particles and chips in infusion bags from Chile

  • N354840 U.S. CBP 22. Oktober 2025 · 4401.22.00.00

    The tariff classification of cherry wood chips in infusion bags from Chile

Anmerkungen

Unterpositions-Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 44 →

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Erzeugnisse aus diesen Rohstoffen dürfen nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt sind und eine Sorgfaltserklärung für sie vorliegt.

  • Holz gilt ab 30. Dezember 2026

Fuel wood, in logs, in billets, in twigs, in faggots or in similar forms; wood in chips or particles; sawdust and wood waste and scrap, whether or not agglomerated in logs, briquettes, pellets or similar forms (not including waste as defined in Article 3, point (1), of Directive 2008/98/EC; not including single use packing material and packing containers used exclusively to support, protect or carry another product made available on the market or exported and presented with that product)

Verordnung (EU) 2023/1115, Anhang I (konsolidierte Fassung)

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 anderes Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 anderes Frei —
2020 in der Nomenklatur dieses Jahres nicht enthalten — —
2019 in der Nomenklatur dieses Jahres nicht enthalten — —

Geschichte der Nummer

Seit 2021; vorher wurden diese Waren unter 4401 22 00 eingereiht.

KN-Code 4401 22 90 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 4401.22 („Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln: anderes Holz“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 4401.22 in die EU auf 153,4 Mio. € (−21 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Uruguay mit einem Anteil von 44 %, gefolgt von Brasilien.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien zollfrei, Argentinien zollfrei, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 4401.22 im Wert von 401 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Brasilien.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 4401 22 90 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 4401.22 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Brasilien (103 Mio. $), gefolgt von Uruguay.

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