Unterlagencodierungen
Y-127 Waren, die nicht aus der Türkei versandt worden sind
Die Unterlagencodierung Y-127 steht für „Waren, die nicht aus der Türkei versandt worden sind“. Maßnahmen zu 9 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Einfuhrkontrolle 9
- 0307 11 10flache Austern (Ostrea spp.), lebend, mit einem Stückgewicht einschließlich Schale von 40 g oder weniger
- 0307 11 90lebend, frisch oder gekühlt – andere
- 0307 21 10Kamm-Muscheln und Pilger-Muscheln der Gattungen Pecten, Chlamys oder Placopecten
- 0307 21 90lebend, frisch oder gekühlt – andere
- 0307 31 10lebend, frisch oder gekühlt – Mytilus spp.
- 0307 31 90lebend, frisch oder gekühlt – Perna spp.
- 0307 71 00lebend, frisch oder gekühlt – lebend, frisch oder gekühlt
- 0307 81 00Seeohren (Haliotis spp.), lebend, frisch oder gekühlt
- 0307 91 00lebend, frisch oder gekühlt – lebend, frisch oder gekühlt