Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 0307.71
0307 71 00
0307 71 00: lebend, frisch oder gekühlt
Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwendenDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
0307 Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart:
Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln (Familien Arcidae, Arcticidae, Cardiidae, Donacidae, Hiatellidae, Mactridae, Mesodesmatidae, Myidae, Semelidae, Solecurtidae, Solenidae, Tridacnidae und Veneridae):
0307 71 00 lebend, frisch oder gekühlt
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Zoll11 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
allen Ländern außer Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino
Rechtsakt
Regulation 0632/21
Unterlagen
N853 GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
C640 GGED-A (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Tiere gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt A der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
Y058 Ausnahme gemäß Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission (Waren, die Teil des persönlichen Gepäcks von Reisenden sind und zum persönlichen Verbrauch oder zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind) oder Artikel 10 (Kleinsendungen von Gegenständen, die an natürliche Personen versandt werden, die nicht zum Inverkehrbringen bestimmt sind) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission
Y170 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y172 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Färöern stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y173 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Grönland stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y174 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y175 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y177 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
C084 Ausnahme gemäß Artikel 3 und 4 der Verordnung 2019/2122 (für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Tiere, Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke, und Proben für die Produktanalyse und Qualitätsprüfung)
EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 0966/23
Unterlagen
C400 Vorlage der erforderlichen "CITES"-Bescheinigung
Y900 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)
allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
Rechtsakt
Regulation 2306/21
Unterlagen
C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0692/14
Unterlagen
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Einfuhrkontrolle
Nur für
0307 71 00 10 Intended for human consumption
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Türkei
Gültigkeit
bis 31. Dezember 2026
Rechtsakt
Regulation 0478/22
Unterlagen
Y127 Waren, die nicht aus der Türkei versandt worden sind
TARIC-Unterpositionen
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
0307 71 00 10
zum menschlichen Verzehr bestimmt
0307 71 00 90
andere
Ausfuhrmaßnahmen 1
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
Ausfuhrkontrolle – CITES
All third countries
Regulation 0966/23
20. Mai 2023
TARIC-Daten vom 31. Oktober 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien6 % ermäßigter Satz
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland7 % ermäßigter Satz
Estland24 %
Finnland13,5 % ermäßigter Satz
Frankreich5,5 % ermäßigter Satz
Griechenland13 % ermäßigter Satz
Irland23 %
Italien10 % ermäßigter Satz
Kroatien5 % ermäßigter Satz
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg3 % ermäßigter Satz
Malta0 % ermäßigter Satz
Niederlande9 % ermäßigter Satz
Österreich10 % ermäßigter Satz
Polen23 %
Portugal6 % ermäßigter Satz
Rumänien11 % ermäßigter Satz
Schweden6 % ermäßigter Satz
Slowakei19 % ermäßigter Satz
Slowenien9,5 % ermäßigter Satz
Spanien10 % ermäßigter Satz
Tschechien12 % ermäßigter Satz
Ungarn27 %
Zypern5 % ermäßigter Satz
TEDB · 31. Oktober 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Abkommen oder Präferenzregelung
Länder
Satz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)
—
11 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
0307 71 00 bis 0307 79 00 · Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln (Familien Arcidae, Arcticidae, Cardiidae, Donacidae, Hiatellidae, Mactridae, Mesodesmatidae, Myidae, Semelidae, Solecurtidae, Solenidae, Tridacnidae und Veneridae)
Hierher gehören z. B.:
1. die Pfeffermuschel (Scrobicularia plana), die Trogmuschel (Mactra spp.) und die Herzmuschel (Cardium spp.);
2. die Scheidenmuschel (Solen spp.), insbesondere die Messerscheidenmuschel (Solen marginatus, Solen siliqua und Solen ensis) und die Venusmuschel (Venus mercenaria und Venus verrucosa);
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
Allgemeines
1. Es wird darauf hingewiesen, dass tiefgekühlte Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, wie gefrorene Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere einzureihen sind.
2. Blanchieren durch leichte Wärmebehandlung, aber ohne eigentliches Kochen, ändert die Einreihung der Erzeugnisse dieses Kapitels nicht. Blanchiert wird häufig, vor dem Einfrieren, insbesondere Fleisch von Thunfischen, Krebsen und Weichtieren.
3. Von Kapitel 3 sind ausgenommen:
a) Fischblasen, roh, getrocknet oder gesalzen, für die menschliche Ernährung nicht geeignet (Position 0511);
b) leicht gesalzene, getrocknete oder geräucherte Fische, zur vorläufigen Haltbarmachung mit geringen Mengen pflanzlichen Öls eingelegt (verpackt) — so genannte „Halbkonserven“ — (Position 1604);
c) nur in Öl oder Essig eingelegte Fische, auch ohne andere Zubereitung (Position 1604);
d) Weichtiere, die einer Wärmebehandlung unterzogen worden sind, die ausreichte, um die Proteine zu koagulieren (Position 1605).
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
lebend, frisch oder gekühlt
11 %
—
2025
unverändert
11 %
—
2024
unverändert
11 %
—
2023
unverändert
11 %
—
2022
unverändert
11 %
—
2021
unverändert
11 %
—
2020
unverändert
11 %
—
2019
lebend, frisch oder gekühlt
11 %
—
KN-Code 0307 71 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 0307.71 („lebend, frisch oder gekühlt“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 11 %; die Menge wird in — angemeldet.
Waren aus 136 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 11 %.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 0307.71 in die EU auf 41,2 Mio. € (+31 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war Kanada mit einem Anteil von 52 %, gefolgt von den USA.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 37,5 %, USA zollfrei, UK 10 %, Kanada zollfrei, Mexiko 15 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 3,5 %–10 %, Taiwan 0 %–30 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 20 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0307.71 im Wert von 199 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Kanada.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 0307 71 00 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 11 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 0307 71 00 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 149 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 136 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 0307.71 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Kanada (9 Mio. $), gefolgt von Marokko.
Tarifbase verwendet Cookies von Google Analytics und Yandex Metrica, um zu sehen, wie die Website genutzt wird, und sie zu verbessern. Wählen Sie „Ablehnen“, um sie abzuschalten. Datenschutzerklärung