Unterlagencodierungen

Y-138 Befreiung von der Vorlage der für die Einfuhr von Kulturgütern erforderlichen Dokumente gemäß Artikel 3.4 (b) und (c) der Verordnung (EU) 2019/880 (Verwahrung und vorübergehende Verwendung)

Die Unterlagencodierung Y-138 steht für „Befreiung von der Vorlage der für die Einfuhr von Kulturgütern erforderlichen Dokumente gemäß Artikel 3.4 (b) und (c) der Verordnung (EU) 2019/880 (Verwahrung und vorübergehende Verwendung)“. Maßnahmen zu 12 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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