Unterlagencodierungen

Y-199 Waren, die nicht unter die Verordnung (EU) 2019/880 über die Einfuhr von Kulturgütern fallen

Die Unterlagencodierung Y-199 steht für „Waren, die nicht unter die Verordnung (EU) 2019/880 über die Einfuhr von Kulturgütern fallen“. Maßnahmen zu 9 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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