Unterlagencodierungen

Y-793 Erzeugnisse und Einrichtungen, die ozonabbauende Stoffe enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, die als persönliche Gebrauchsgegenstände eingeführt/ausgeführt werden (Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/590)

Die Unterlagencodierung Y-793 steht für „Erzeugnisse und Einrichtungen, die ozonabbauende Stoffe enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, die als persönliche Gebrauchsgegenstände eingeführt/ausgeführt werden (Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/590)“. Maßnahmen zu 54 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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