Unterlagencodierungen
Y-835 Waren, die nicht unter die Verbote gemäß Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Die Unterlagencodierung Y-835 steht für „Waren, die nicht unter die Verbote gemäß Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen“. Maßnahmen zu 4 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Einfuhrkontrolle 4
- 3105 90 20mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff
- 3105 90 80Andere Düngemittel – andere
- 7406 10 00Pulver und Flitter, aus Kupfer: Pulver ohne Lamellenstruktur – Pulver ohne Lamellenstruktur
- 7406 20 00Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter – Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter