Unterlagencodierungen

Y-879 Waren, die nicht unter die Verbote gemäß Artikel 3v Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen

Die Unterlagencodierung Y-879 steht für „Waren, die nicht unter die Verbote gemäß Artikel 3v Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen“. Maßnahmen zu 19 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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