Harmonisierter Zolltarif der USA (HTSUS) · HTS-Code · HS 1701.99
1701.99.05: Anderer Zucker (Weißzucker): Described in general note 15 of the tariff schedule and entered pursuant to its provisions
Anderer Zucker (Weißzucker)
Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwenden Daten: Harmonisierter Zolltarif der USA (HTSUS) · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 1701 Cane or beet sugar and chemically pure sucrose, in solid form:
- Other:
- 1701.99 Other:
- 1701.99.05 Described in general note 15 of the tariff schedule and entered pursuant to its provisions
Was Sie zahlen
Einfuhr: USA
Die US-Zusatzzölle aus Kapitel 99 des HTS, die am 22. Oktober 2026 gelten (Section 301, 232, 338 und 201), sind berücksichtigt. IEEPA-Zölle werden seit dem Urteil des Supreme Court vom Februar 2026 nicht mehr erhoben. Bedingte Befreiungen (US-Anteil, Endverwendung, Metallanteil) werden nicht berechnet: siehe die jeweilige Vorschrift.
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 1
- ZusatzzollSection 301 — China — technology transfer, IP and innovation (2018 actions and 2024 four-year review) 7,5 %
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- China
- Gültigkeit
- ab 1. September 2019
- Rechtsakt
- HTSUS 9903.88.15
Präferenzzollsätze nach Ländern
| Abkommen oder Präferenzregelung | Länder | Satz |
|---|---|---|
| Allgemein (General) | — | 3,661¢/kg less 0,021¢/kg for each degree under 100 degrees (and fractions of a degree in proportion) but not less than 3,144¢/kg |
| US–Australia FTA AU | Australien | Frei |
| US–Bahrain FTA BH | Bahrain | Frei |
| US–Chile FTA CL | Chile | Frei |
| US–Colombia TPA CO | Kolumbien | Frei |
| US–Israel FTA IL | Israel | Frei |
| US–Jordan FTA JO | Jordanien | Frei |
| US–Korea FTA KR | Südkorea | Frei |
| US–Morocco FTA MA | Marokko | Frei |
| US–Oman FTA OM | Oman | Frei |
| CAFTA-DR P | Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua | Frei |
| US–Panama TPA PA | Panama | Frei |
| US–Peru TPA PE | Peru | Frei |
| USMCA S | Kanada, Mexiko | Frei |
| US–Singapore FTA SG | Singapur | Frei |
| Spalte 2 (Column 2) | Kuba, Nordkorea, Russland, Belarus | 6.58170¢/kg less 0.0622005¢ /kg for each degree under 100 degrees (and fractions of a degree in proportion) but not less than 5.031562¢ /kg |
Special: ermäßigte Sätze im Rahmen von Handelsabkommen und Präferenzprogrammen; die Buchstaben in Klammern bezeichnen die Programme (zum Beispiel AU = Freihandelsabkommen mit Australien, KR = Freihandelsabkommen mit Korea).
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
1701.99 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest: andere, andere
Tarifpositionen (USA): 1701.99
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N358728 U.S. CBP
The tariff classification, country of origin, and marking of sugar pellets
- N342062 U.S. CBP
The tariff classification of White Crystal Sugar from Brazil
- N325637 U.S. CBP
The tariff classification, country of origin and eligibility of the United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) of Fermentation Starters from Canada
- N324433 U.S. CBP
The tariff classification of beverage bases from Mexico.
- 600015183 HMRC
White refined cane sugar for human consumption. Polarization: 99,80% min. Packaging 50kg/1 bag.
insgesamt 6 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkungen
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 170112, 170113 und 170114 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
2. Zur Unterposition 170113 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 17011210, 17011290, 17011310, 17011390, 17011410 und 17011490 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
2. Der für Rohzucker der Unterpositionen 17011210, 17011310 und 17011410 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang III Teil B Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet:
Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.
3. Als „Weißzucker“ im Sinne der Unterposition 17019910 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.
4. Für Waren der Unterpositionen 17022010, 17026095 und 17029071 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt:
S + 0,95 × (F + G) + M
Dabei sind:
‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware,
‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware,
‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware,
‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware.
Für Waren der Unterpositionen 17026080, 17029080 und 17029095 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission). Für Waren der Unterpositionen 17026080 und 17029080 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
5. Im Sinne der Unterpositionen 17023010, 17024010, 17026010 und 17029030 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
6. Als „Inulinsirup“ gelten:
a) im Sinne der Unterposition 17026080 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose;
b) im Sinne der Unterposition 17029080 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose.
Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.
7. Waren der Unterposition 170490, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
8. In der Nomenklatur werden Mischungen aus Zucker und geringen Mengen anderer Stoffe in Kapitel 17 eingereiht, es sei denn, sie haben den Charakter einer anderweitig eingereihten Zubereitung.
HTS-Code 1701.99.05 ist eine Tarifposition des US-Zolltarifs (HTSUS) unter der HS-Unterposition 1701.99 („Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest: andere, andere“).
Der allgemeine Zollsatz ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: 3.6606¢/kg less 0.020668¢/kg for each degree under 100 degrees (and fractions of a degree in proportion) but not less than 3.143854¢/kg.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 135 %, Mexiko 156 %, Brasilien 14,4 %, Argentinien 16 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Taiwan 17,5 %, GCC zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 5 %–10 % und Nigeria 20 %.
Die USA importierten 2024 Waren der Unterposition 1701.99 im Wert von 664 Mio. $; der größte Anteil kam aus Brasilien.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HTS-Code 1701.99.05 in den USA?
Im US-Zolltarif (HTSUS) beträgt der allgemeine Zollsatz 3.6606¢/kg less 0.020668¢/kg for each degree under 100 degrees (and fractions of a degree in proportion) but not less than 3.143854¢/kg; besondere Maßeinheit: kg. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Gibt es für 1701.99.05 einen niedrigeren Satz im Rahmen von US-Handelsabkommen?
Ja. In der Spalte „Special“ steht „Free (A*,AU, BH, CL, CO,D,E*,IL, JO, KR, MA, OM,P, PA, PE,S, SG)“; die Buchstaben in Klammern bezeichnen die Abkommen und Programme, die ihn gewähren.
Woher beziehen die USA diese Waren?
Für die Unterposition 1701.99 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Brasilien (164 Mio. $), gefolgt von Mexiko.