Harmonisierter Zolltarif der USA (HTSUS) · HTS-Code · HS 3808.99
3808.99.08: Andere Pflanzenschutz- und Schädlingsmittel: Containing any aromatic or modified aromatic pesticide: other
Andere Pflanzenschutz- und Schädlingsmittel
Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwenden Daten: Harmonisierter Zolltarif der USA (HTSUS) · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 3808 Insecticides, rodenticides, fungicides, herbicides, antisprouting products and plant-growth regulators, disinfectants and similar products, put up in forms or packings for retail sale or as preparations or articles (for example, sulfur-treated bands, wicks and candles, and flypapers):
- Other:
- 3808.99 Other:
- Containing any aromatic or modified aromatic pesticide:
- 3808.99.08 Other
Was Sie zahlen
Einfuhr: USA
Die US-Zusatzzölle aus Kapitel 99 des HTS, die am 22. Oktober 2026 gelten (Section 301, 232, 338 und 201), sind berücksichtigt. IEEPA-Zölle werden seit dem Urteil des Supreme Court vom Februar 2026 nicht mehr erhoben. Bedingte Befreiungen (US-Anteil, Endverwendung, Metallanteil) werden nicht berechnet: siehe die jeweilige Vorschrift.
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 1
- ZusatzzollSection 301 — China — technology transfer, IP and innovation (2018 actions and 2024 four-year review) 25 %
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- China
- Gültigkeit
- ab 24. September 2018
- Rechtsakt
- HTSUS 9903.88.03
Präferenzzollsätze nach Ländern
| Abkommen oder Präferenzregelung | Länder | Satz |
|---|---|---|
| Allgemein (General) | — | 6,5 % |
| US–Australia FTA AU | Australien | Frei |
| US–Bahrain FTA BH | Bahrain | Frei |
| US–Chile FTA CL | Chile | Frei |
| US–Colombia TPA CO | Kolumbien | Frei |
| US–Israel FTA IL | Israel | Frei |
| US–Jordan FTA JO | Jordanien | Frei |
| US–Korea FTA KR | Südkorea | Frei |
| US–Morocco FTA MA | Marokko | Frei |
| US–Oman FTA OM | Oman | Frei |
| CAFTA-DR P | Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua | Frei |
| US–Panama TPA PA | Panama | Frei |
| US–Peru TPA PE | Peru | Frei |
| USMCA S | Kanada, Mexiko | Frei |
| US–Singapore FTA SG | Singapur | Frei |
| Spalte 2 (Column 2) | Kuba, Nordkorea, Russland, Belarus | 15.4¢/kg + 31% |
Special: ermäßigte Sätze im Rahmen von Handelsabkommen und Präferenzprogrammen; die Buchstaben in Klammern bezeichnen die Programme (zum Beispiel AU = Freihandelsabkommen mit Australien, KR = Freihandelsabkommen mit Korea).
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
3808.99 Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide: andere, andere
Tarifpositionen (USA): 3808.99
- 3808.99.04Mixtures of 1,1-bis(4-chlorophenyl)-2,2,2- trichloroethanol (Dicofol) and application adjuvants
- 3808.99.08Containing any aromatic or modified aromatic pesticide: other
- 3808.99.30Formulated biocides based on 2-methyl-4-isothiazolin-3-one, or 2-n-octyl-4-isothiazolin-3-one, or 4,5-dichloro-2-n-octyl-4-isothiazolin-3-one, or mixtures of 5-chloro-2-methyl-4- isothiazolin-3-one and 2-methyl-4- isothiazolin-3-one; and Metaldehyde
- 3808.99.70Containing an inorganic substance
- 3808.99.95Insecticides, rodenticides, fungicides, herbicides: other
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N283618 U.S. CBP
The tariff classification of a citronella refill spray from China
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht:
a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten:
1) künstlicher Grafit (Position 3801);
2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art;
3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813);
4) zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2;
5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse;
b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106);
c) Waren der Position 2404;
d) Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620);
f) ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder Metallgewebe bestehen (Abschnitt XIV oder XV).
2.
A) Im Sinne der Position 3822 gelten als „zertifizierte Referenzmaterialien“ solche Referenzmaterialien, die mit einem Zertifikat versehen sind, das die Angaben zu den zertifizierten Beschaffenheitsmerkmalen, zu den angewendeten Methoden, mit denen die entsprechenden Werte bestimmt wurden, und Genauigkeitsangaben für jeden Wert enthält, und die zur Analyse, zur Kalibrierung oder als Referenz geeignet sind.
B) Mit Ausnahme der Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29 hat die Einreihung von zertifizierten Referenzmaterialien in die Position 3822 Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur.
3. Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören:
a) künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr;
b) Fuselöle; Dippelöl;
c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf;
d) Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und
e) schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht:
a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden;
b) Industrieabfälle;
c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder
d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
5. Im Sinne der Position 3825 gelten als „Klärschlamm“ die Schlämme, wie sie in städtischen Kläranlagen anfallen und auch vorbehandelte Abfälle, Grabenabfälle und nicht stabilisierte Schlämme. Stabilisierte Schlämme, die als Düngemittel verwendet werden, sind ausgeschlossen (Kapitel 31).
6. Im Sinne der Position 3825 gelten als „andere Abfälle“:
a) klinische Abfälle, wie kontaminierte Abfälle aus der medizinischen Forschung, von Analysen, von Behandlungen oder von anderen medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder veterinärmedizinischen Eingriffen, die häufig pathogene und pharmazeutische Substanzen enthalten und einer speziellen Entsorgung zuzuführen sind (z. B. gebrauchtes Verbandsmaterial, gebrauchte Handschuhe und gebrauchte Spritzen);
b) Abfälle von organischen Lösemitteln;
c) Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten; und
d) andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien.
Als „andere Abfälle“ gelten jedoch nicht Abfälle, die überwiegend Erdöl oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten (Position 2710).
7. Als „Biodiesel“ im Sinne der Position 3826 gelten Fettsäuremonoalkylester von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, die aus tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen, auch gebrauchten, hergestellt worden sind.
Unterpositions-Anmerkungen
1. Zu den Unterpositionen 380852 und 380859 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die eine oder mehrere der folgenden Substanzen enthalten: Alachlor (ISO); Aldicarb (ISO); Aldrin (ISO); Azinphosmethyl (ISO), Binapacryl (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Captafol (ISO); Carbofuran (ISO); Chlordan (ISO); Chlordimeform (ISO); Chlorbenzilat (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); 4,6-Dinitro-o-cresol (DNOC (ISO)) oder seine Salze; Dinoseb (ISO), seine Salze oder Ester; Endosulfan (ISO); Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan); Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan); Fluoracetamid (ISO); Heptachlor (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Quecksilberverbindungen; Methamidophos (ISO); Monocrotophos (ISO); Oxiran (Ethylenoxid), Parathion (ISO); Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion); Pentachlorphenol (ISO), seine Salze oder Ester; Perfluoroctansulfonsäure und ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Phosphamidon (ISO); 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze oder Ester; Tributylzinnverbindungen; Trichlorfon (ISO).
2. Zu den Unterpositionen380861 bis 380869 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die Alpha-Cypermethrin (ISO), Bendiocarb (ISO), Bifenthrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Cyfluthrin (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Etofenprox (INN), Fenitrothion (ISO), Lambda-Cyhalothrin (ISO), Malathion (ISO), Pirimiphosmethyl (ISO) oder Propoxur (ISO) enthalten.
3. Zu den Unterpositionen 382481 bis 382489 gehören nur Mischungen und Zubereitungen, die eine oder mehrere der nachfolgenden Substanzen enthalten: Oxiran (Ethylenoxid); polybromierte Biphenyle (PBB); polychlorierte Biphenyle (PCB); polychlorierte Terphenyle (PCT); Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat; Aldrin (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Chlordan (ISO); Chlordecon (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); Endosulfan (ISO); Endrin (ISO); Heptachlor (ISO); Mirex (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Pentachlorbenzol (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether; kurzkettige Chlorparaffine.
Kurzkettige Chlorparaffine sind Mischungen von Verbindungen mit einem Chlorierungsgrad von mehr als 48 GHT mit der folgenden Molekularformel: CxH(2x-y+2)Cly, wobei x=10 – 13 und y= 1 – 13 sind.
4. Im Sinne der Unterpositionen 382541 und 382549 gelten als „Abfälle von organischen Lösemitteln“ solche Abfälle, die überwiegend organische Lösemittel enthalten und die nach ihren Beschaffenheitsmerkmalen nicht mehr für den eigentlichen Verwendungszweck geeignet sind, unabhängig davon, ob sie zur Rückgewinnung der Lösemittel vorgesehen sind oder nicht.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist 3808.99.08 eine von 5 Tarifpositionen unter der Unterposition 3808.99 („Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide: andere, andere“).
Der allgemeine Zollsatz beträgt 6,5 %; die Menge wird in kg angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 6 %, Türkei 6 %, UK 6 %, Kanada 0 %–6,5 %, Mexiko zollfrei, Brasilien 7,2 %–12,6 %, Argentinien 7,2 %–12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan 3,9 %, Taiwan 2,5 %–3,5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 20 %.
Die USA importierten 2024 Waren der Unterposition 3808.99 im Wert von 132 Mio. $; der größte Anteil kam aus Mexiko. Deutschland lag mit 12 Mio. $ auf Rang 3 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HTS-Code 3808.99.08 in den USA?
Im US-Zolltarif (HTSUS) beträgt der allgemeine Zollsatz 6,5 %; besondere Maßeinheit: kg. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Gibt es für 3808.99.08 einen niedrigeren Satz im Rahmen von US-Handelsabkommen?
Ja. In der Spalte „Special“ steht „Free (A, AU, BH, CL, CO,D,E, IL, JO, KR, MA, OM,P, PA, PE,S, SG)“; die Buchstaben in Klammern bezeichnen die Abkommen und Programme, die ihn gewähren.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 3808.99?
Bei den Einfuhren der USA in Unterposition 3808.99 lag Deutschland 2024 mit 12 Mio. $ auf Rang 3.