Harmonisierter Zolltarif der USA (HTSUS) · HTS-Code · HS 5903.20
5903.20.18: Gewebe mit Polyurethan beschichtet: Fabrics specified in note 9 to section XI: other (229)
Gewebe mit Polyurethan beschichtet
Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwenden Daten: Harmonisierter Zolltarif der USA (HTSUS) · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 5903 Textile fabrics impregnated, coated, covered or laminated with plastics, other than those of heading 5902:
- 5903.20 With polyurethane:
- Of man-made fibers:
- Fabrics specified in note 9 to section XI:
- 5903.20.18 Other (229)
Was Sie zahlen
Einfuhr: USA
Die US-Zusatzzölle aus Kapitel 99 des HTS, die am 22. Oktober 2026 gelten (Section 301, 232, 338 und 201), sind berücksichtigt. IEEPA-Zölle werden seit dem Urteil des Supreme Court vom Februar 2026 nicht mehr erhoben. Bedingte Befreiungen (US-Anteil, Endverwendung, Metallanteil) werden nicht berechnet: siehe die jeweilige Vorschrift.
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 1
- ZusatzzollSection 301 — China — technology transfer, IP and innovation (2018 actions and 2024 four-year review) 25 %
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- China
- Gültigkeit
- ab 24. September 2018
- Rechtsakt
- HTSUS 9903.88.03
Präferenzzollsätze nach Ländern
| Abkommen oder Präferenzregelung | Länder | Satz |
|---|---|---|
| Allgemein (General) | — | 8 % |
| US–Australia FTA AU | Australien | Frei |
| US–Bahrain FTA BH | Bahrain | Frei |
| US–Chile FTA CL | Chile | Frei |
| US–Colombia TPA CO | Kolumbien | Frei |
| US–Israel FTA IL | Israel | Frei |
| US–Jordan FTA JO | Jordanien | Frei |
| US–Korea FTA KR | Südkorea | Frei |
| US–Morocco FTA MA | Marokko | Frei |
| US–Oman FTA OM | Oman | Frei |
| CAFTA-DR P | Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua | Frei |
| US–Panama TPA PA | Panama | Frei |
| US–Peru TPA PE | Peru | Frei |
| USMCA S | Kanada, Mexiko | Frei |
| US–Singapore FTA SG | Singapur | Frei |
| Spalte 2 (Column 2) | Kuba, Nordkorea, Russland, Belarus | 83.5% |
Special: ermäßigte Sätze im Rahmen von Handelsabkommen und Präferenzprogrammen; die Buchstaben in Klammern bezeichnen die Programme (zum Beispiel AU = Freihandelsabkommen mit Australien, KR = Freihandelsabkommen mit Korea).
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
5903.20 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder: mit Polyurethan
Tarifpositionen (USA): 5903.20
- 5903.20.10Textile fabrics impregnated, coated, covered or laminated: with polyurethane, of cotton
- 5903.20.15Over 60 percent by weight of plastics
- 5903.20.18Fabrics specified in note 9 to section XI: other (229)
- 5903.20.20Over 70 percent by weight of rubber or plastics
- 5903.20.25Textile fabrics impregnated, coated, covered or laminated: with polyurethane, of man-made fibers, other, other (229)
- 5903.20.30Textile fabrics impregnated, coated, covered or laminated: with polyurethane, other
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N364999 U.S. CBP
The tariff classification of two coated fabrics from China
- N362756 U.S. CBP
The tariff classification of polyurethane film tape & laminated textile tape from Czech Republic
- N362803 U.S. CBP
The tariff classification of a laminated textile fabric from France
- N359345 U.S. CBP
The tariff classification and country of origin determination for a coated upholstery fabric; 19 CFR 102.21(c)(4)
- 600012276 HMRC
A woven polyester textile fabric. This has been visibly coated on one side with an embossed non cellular polyurethane plastic coating. This is packaged in 20 metre rolls and is wrapped in clear plastic. This is used for outdoor cushion seats, tent gazebo making, art & craft.
- 600011359 HMRC
A woven polyester textile coated on one side with a visible layer of non-cellular polyurethane Fabric is slightly stretchy used for: Dressmaking, bags making, clothing upholstery Packaged in plastic in rolls of approximately 20 metres .
insgesamt 36 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als „Gewebe“ im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Positionen 6002 bis 6006.
2. Zu Position 5903 gehören:
a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen:
1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht;
2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden (im Allgemeinen Kapitel 39);
3) Erzeugnisse, bei denen das Gewebe entweder ganz in Kunststoff eingebettet ist oder auf beiden Seiten vollständig mit Kunststoff bestrichen oder überzogen ist, vorausgesetzt, dass das Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39);
4) Gewebe, die mit Kunststoff teilweise bestrichen oder überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60);
5) Platten, Folien oder Streifen aus Zellkunststoff, in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 39);
6) Spinnstofferzeugnisse der Position 5811;
b) Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, der Position 5604.
3. Als „laminierte Gewebe“ im Sinne der Position 5903 gelten Waren, die durch Zusammenfügen einer oder mehrerer Lagen aus Gewebe und einer oder mehrerer Folien oder eines oder mehrerer Filme aus Kunststoff durch ein beliebiges Verfahren, das die Lagen miteinander verbindet, hergestellt werden, unabhängig davon, ob die Kunststofffolien oder -filme im Querschnitt mit bloßem Auge zu erkennen sind.
4. Als „Wandverkleidungen aus Spinnstoffen“ im Sinne der Position 5905 gelten zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen, mit einer Breite von 45 cm oder mehr, mit einer Oberfläche aus Spinnstoffen, die entweder auf eine Unterlage aufgebracht oder — bei fehlender Unterlage — auf der Rückseite behandelt sind (getränkt oder bestrichen, um ein Ankleben zu ermöglichen).
Zu dieser Position gehören jedoch nicht Wandverkleidungen, bei denen Scherstaub unmittelbar aufgebracht worden ist auf eine Papierunterlage (Position 4814) oder auf eine Spinnstoffunterlage (im Allgemeinen Position 5907).
5. Als „kautschutierte Gewebe“ im Sinne der Position 5906 gelten:
a) mit Kautschuk getränkte, bestrichene, überzogene oder laminierte Gewebe,
mit einem Quadratmetergewicht von 1500 g oder weniger; oder
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT;
b) Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, der Position 5604;
c) Flächenerzeugnisse aus parallel liegenden und miteinander durch Kautschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen.
Zu dieser Position gehören jedoch nicht Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkautschuk in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 40), und Spinnstofferzeugnisse der Position 5811.
6. Zu Position 5907 gehören nicht:
a) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht;
b) bemalte Gewebe (andere als bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen);
c) Gewebe, die mit Scherstaub, Korkmehl oder dergleichen teilweise überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen; jedoch bleiben Nachahmungen von Samt in dieser Position;
d) Gewebe, mit den üblichen Schlussappreturen auf der Grundlage von stärkehaltigen oder ähnlichen Stoffen ausgerüstet;
e) Furnierblätter auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 4408);
f) natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6805);
g) agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6814);
h) dünne Bänder und Folien, aus Metall, auf einer Unterlage aus Gewebe (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV).
7. Zu Position 5910 gehören nicht:
a) Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, mit einer Dicke von weniger als 3 mm, als Meterware oder in Längen geschnitten;
b) Förderbänder und Treibriemen, aus Geweben, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie Förderbänder und Treibriemen, aus mit Kautschuk getränkten, bestrichenen, überzogenen oder umhüllten Spinnstoffgarnen oder -bindfäden (Position 4010).
8. Zu Position 5911, und nicht zu anderen Positionen des Abschnitts XI, gehören die folgenden Waren:
a) Die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse aus Spinnstoffen, als Meterware, auf Länge geschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910):
Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen;
Müllergaze;
Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, aus Spinnstoffen oder Menschenhaaren;
Gewebe, auch verfilzt, auch getränkt oder bestrichen, von der auf Maschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, flach gewebt, mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuss;
Gewebe mit Metalleinlagen, von der zu technischen Zwecken verwendeten Art;
Schnüre, Seile, Geflechte und ähnliche Spinnstofferzeugnisse, von der zu technischen Zwecken als Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendeten Art, auch getränkt, bestrichen oder mit Metalleinlagen;
b) Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910) (z. B. Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement), Polierscheiben, Dichtungen, Unterlegscheiben und andere Teile von Maschinen oder Apparaten).
HTS-Code 5903.20.18 ist eine Tarifposition des US-Zolltarifs (HTSUS) unter der HS-Unterposition 5903.20 („Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder: mit Polyurethan“).
Der allgemeine Zollsatz beträgt 8 %; die Menge wird in m2, kg angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 8 %, Türkei 8 %, UK 8 %, Kanada zollfrei, Mexiko 25 %, Brasilien 26 %, Argentinien 16 %, Peru 11 %, Neuseeland 5 %, Japan 3,5 %, Taiwan 5 %–10 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 5 % und Nigeria 20 %.
Die USA importierten 2024 Waren der Unterposition 5903.20 im Wert von 354 Mio. $; der größte Anteil kam aus Japan. Deutschland lag mit 5 Mio. $ auf Rang 8 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HTS-Code 5903.20.18 in den USA?
Im US-Zolltarif (HTSUS) beträgt der allgemeine Zollsatz 8 %; besondere Maßeinheit: m2, kg. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Gibt es für 5903.20.18 einen niedrigeren Satz im Rahmen von US-Handelsabkommen?
Ja. In der Spalte „Special“ steht „Free (AU, BH, CL, CO, IL, JO, KR, MA, OM,P, PA, PE,S, SG)“; die Buchstaben in Klammern bezeichnen die Abkommen und Programme, die ihn gewähren.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 5903.20?
Bei den Einfuhren der USA in Unterposition 5903.20 lag Deutschland 2024 mit 5 Mio. $ auf Rang 8.