Harmonisierter Zolltarif der USA (HTSUS) · HTS-Code · HS 6211.20
6211.20.04: Anoraks (including ski-jackets), windbreakers and similar articles (including padded, sleeveless jackets) imported as parts of suits
Nicht allein anmeldbar: eine der 4 Unterteilungen verwenden Daten: Harmonisierter Zolltarif der USA (HTSUS) · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 6211 Track suits, ski-suits and swimwear; other garments:
- 6211.20 Ski-suits:
- Containing 15 percent or more by weight of down and waterfowl plumage and of which down comprises 35 percent or more by weight; containing 10 percent or more by weight of down:
- 6211.20.04 Anoraks (including ski-jackets), windbreakers and similar articles (including padded, sleeveless jackets) imported as parts of suits
Was Sie zahlen
Einfuhr: USA
Die US-Zusatzzölle aus Kapitel 99 des HTS, die am 22. Oktober 2026 gelten (Section 301, 232, 338 und 201), sind berücksichtigt. IEEPA-Zölle werden seit dem Urteil des Supreme Court vom Februar 2026 nicht mehr erhoben. Bedingte Befreiungen (US-Anteil, Endverwendung, Metallanteil) werden nicht berechnet: siehe die jeweilige Vorschrift.
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 1
- ZusatzzollSection 301 — China — technology transfer, IP and innovation (2018 actions and 2024 four-year review) 7,5 %
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- China
- Gültigkeit
- ab 1. September 2019
- Rechtsakt
- HTSUS 9903.88.15
Präferenzzollsätze nach Ländern
| Abkommen oder Präferenzregelung | Länder | Satz |
|---|---|---|
| Allgemein (General) | — | 0,7 % |
| US–Australia FTA AU | Australien | Frei |
| US–Bahrain FTA BH | Bahrain | Frei |
| US–Chile FTA CL | Chile | Frei |
| US–Colombia TPA CO | Kolumbien | Frei |
| US–Israel FTA IL | Israel | Frei |
| US–Jordan FTA JO | Jordanien | Frei |
| US–Korea FTA KR | Südkorea | Frei |
| US–Morocco FTA MA | Marokko | Frei |
| US–Oman FTA OM | Oman | Frei |
| CAFTA-DR P | Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua | Frei |
| US–Panama TPA PA | Panama | Frei |
| US–Peru TPA PE | Peru | Frei |
| USMCA S | Kanada, Mexiko | Frei |
| US–Singapore FTA SG | Singapur | Frei |
| Spalte 2 (Column 2) | Kuba, Nordkorea, Russland, Belarus | 60% |
Special: ermäßigte Sätze im Rahmen von Handelsabkommen und Präferenzprogrammen; die Buchstaben in Klammern bezeichnen die Programme (zum Beispiel AU = Freihandelsabkommen mit Australien, KR = Freihandelsabkommen mit Korea).
Untergliederung
- 6211.20.04 Anoraks (including ski-jackets), windbreakers and similar articles (including padded, sleeveless jackets) imported as parts of suits 0,7 %
- 6211.20.04.10 Of cotton (353) doz., kg
- 6211.20.04.20 Other (653) doz., kg
- 6211.20.04.30 Of cotton (354) doz., kg
- 6211.20.04.40 Other (654) doz., kg
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
6211.20 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen: Skianzüge
Tarifpositionen (USA): 6211.20
- 6211.20.04Anoraks (including ski-jackets), windbreakers and similar articles (including padded, sleeveless jackets) imported as parts of suits
- 6211.20.08Containing 15 percent or more by weight of down: other
- 6211.20.15Track suits, ski-suits and swimwear; other garments: ski-suits, other, water resistant
- 6211.20.24Of wool or fine animal hair (434)
- 6211.20.28Anoraks (including ski-jackets), wind- breakers and similar: other
- 6211.20.34Of wool or fine animal hair (447)
- 6211.20.38Trousers and breeches imported as parts of ski-suits: other
- 6211.20.44Of wool or fine animal hair (459)
- 6211.20.48Track suits, ski-suits and swimwear; other garments: ski-suits, other, men's or boys', other
- 6211.20.54Of wool or fine animal hair (435)
- 6211.20.58Anoraks (including ski-jackets), wind breakers and similar: other
- 6211.20.64Of wool or fine animal hair (448)
- 6211.20.68Trousers and breeches imported as parts of ski-suits: other
- 6211.20.74Of wool or fine animal hair (459)
- 6211.20.78Track suits, ski-suits and swimwear; other garments: ski-suits, other, women's or girls', other
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212).
2. Zu Kapitel 62 gehören nicht:
a) Altwaren der Position 6309;
b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).
3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt:
a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:
einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und
einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz.
Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz).
Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z. B. zwei lange Hosen oder eine lange Hose und eine kurze Hose oder ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück des „Anzugs“ eine lange Hose oder im Falle des „Kostüms“ der Rock oder Hosenrock; die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen.
Der Begriff „Anzug“ umfasst, auch wenn nicht alle vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, auch folgende Zusammenstellungen von Kleidungsstücken:
Cut, bestehend aus einem einfarbigen Sakko mit hinten weit herabhängenden, abgerundeten Schößen und einer längsgestreiften Hose;
Frack, gewöhnlich in schwarz, dessen Jacke vorn verhältnismäßig kurz ist, stets offen getragen wird und schmale, auf der Hüfte angesetzte Schöße aufweist, die hinten herabhängen;
Smoking, dessen Jacke im Schnitt einem gewöhnlichen Sakko ähnlich ist (vorn aber auch mit einem größeren Ausschnitt versehen), die aber glänzende Revers aus Seide oder Seidenimitation aufweist;
b) Der Begriff „Kombination“ bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge“, „Kostüme“ und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6207 oder 6208), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:
einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers; als zweites Oberteil ist eine Weste zulässig, und
einem oder zwei verschiedenen Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers: entweder eine lange Hose, eine Latzhose, eine Kniebundhose oder ähnliche Hose, eine kurze Hose (ausgenommen Badehose), ein Rock oder ein Hosenrock.
Alle Teile einer Kombination müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen. Der Begriff „Kombination“ umfasst nicht Trainingsanzüge und Skianzüge der Position 6211.
4. Zu den Positionen 6205 und 6206 gehören nicht Kleidungsstücke mit Taschen unterhalb der Taille, mit einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende. Zu Position 6205 gehören nicht ärmellose Kleidungsstücke.
„Hemden“ und „Hemdblusen“ sind Kleidungsstücke zum Bedecken des Oberkörpers, mit langen oder kurzen Ärmeln und einer durchgehenden oder teilweisen, vom Halsausschnitt ausgehenden Öffnung. „Blusen“ sind weit geschnittene Kleidungsstücke, die ebenfalls den Oberkörper bedecken, auch ärmellos, auch mit Öffnung am Halsausschnitt. „Hemden“, „Hemdblusen“ und „Blusen“ können auch einen Kragen haben.
5. Im Sinne der Position 6209 gilt Folgendes:
a) Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger;
b) Waren, für die sowohl die Position 6209 als auch andere Positionen des Kapitels 62 in Betracht kommen, gehören zu Position 6209.
6. Kleidung, für die sowohl die Position 6210 als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Position 6209, in Betracht kommen, gehört zu Position 6210.
7. Als „Skianzüge“ im Sinne der Position 6211 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:
a) entweder aus einem „Ski-Overall“, d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;
b) oder aus einer „Skikombination“, d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:
ein einziges Kleidungsstück in der Art eines Anoraks, einer Windjacke, eines Blousons oder einer ähnlichen Ware, mit einem Reißverschluss versehen, auch um eine Weste ergänzt, und
eine einzige lange Hose, die über die Taille hinausreichen kann, oder eine einzige Kniebundhose oder ähnliche Hose oder eine einzige Latzhose.
Die „Skikombination“ kann auch aus einem Overall der in Buchstabe a beschriebenen Art und einer Art wattierter, ärmelloser Jacke, die über dem Overall getragen wird, bestehen.
Alle Kleidungsstücke einer „Skikombination“ müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher stofflicher Zusammensetzung, jedoch nicht von gleicher Farbe sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.
8. Halstücher und ähnliche Waren der Position 6214 von quadratischer oder annähernd quadratischer Form, bei denen jede Seite 60 cm oder weniger misst, werden wie Ziertaschentücher der Position 6213 behandelt. Taschentücher und Ziertaschentücher, bei denen eine Seite mehr als 60 cm misst, gehören zu Position 6214.
9. Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts“ aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links“ aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.
Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.
10. Waren des Kapitels 62 können aus Metallfäden hergestellt sein.
HTS-Code 6211.20.04 ist eine Tarifposition des US-Zolltarifs (HTSUS) unter der HS-Unterposition 6211.20 („Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen: Skianzüge“).
Der allgemeine Zollsatz beträgt 0,7 %.
Darunter gibt es 4 statistische Unterteilungen, die in der Anmeldung verwendet werden.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 12 %, Türkei 12 %, UK 12 %, Kanada 18 %, Mexiko 25 %, Brasilien 35 %, Argentinien 20 %, Peru 11 %, Neuseeland 10 %, Japan 9,1 %–12,8 %, Taiwan 12 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen 5,6 %, Nordmazedonien 17,5 % und Nigeria 20 %.
Die USA importierten 2024 Waren der Unterposition 6211.20 im Wert von 16 Mio. $; der größte Anteil kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HTS-Code 6211.20.04 in den USA?
Im US-Zolltarif (HTSUS) beträgt der allgemeine Zollsatz 0,7 %. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Gibt es für 6211.20.04 einen niedrigeren Satz im Rahmen von US-Handelsabkommen?
Ja. In der Spalte „Special“ steht „Free (AU, BH, CL, CO,E*,IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE,S, SG)“; die Buchstaben in Klammern bezeichnen die Abkommen und Programme, die ihn gewähren.
Woher beziehen die USA diese Waren?
Für die Unterposition 6211.20 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus China (7 Mio. $), gefolgt von Bangladesch.