Harmonisierter Zolltarif der USA (HTSUS) · HTS-Code · HS 7004.90
7004.90.10: Gezogenes oder geblasenes Tafelglas, anderes: Measuring over 0.26 m2 in area
Gezogenes oder geblasenes Tafelglas, anderes
Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwenden Daten: Harmonisierter Zolltarif der USA (HTSUS) · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 7004 Drawn glass and blown glass, in sheets, whether or not having an absorbent, reflecting or non-reflecting layer, but not otherwise worked:
- 7004.90 Other glass:
- In rectangular shape:
- Measuring not over 1.5 mm in thickness:
- 7004.90.10 Measuring over 0.26 m2 in area
Was Sie zahlen
Einfuhr: USA
Die US-Zusatzzölle aus Kapitel 99 des HTS, die am 22. Oktober 2026 gelten (Section 301, 232, 338 und 201), sind berücksichtigt. IEEPA-Zölle werden seit dem Urteil des Supreme Court vom Februar 2026 nicht mehr erhoben. Bedingte Befreiungen (US-Anteil, Endverwendung, Metallanteil) werden nicht berechnet: siehe die jeweilige Vorschrift.
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 1
- ZusatzzollSection 301 — China — technology transfer, IP and innovation (2018 actions and 2024 four-year review) 25 %
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- China
- Gültigkeit
- ab 24. September 2018
- Rechtsakt
- HTSUS 9903.88.03
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
7004.90 Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch: anderes
Tarifpositionen (USA): 7004.90
- 7004.90.05Measuring not over 0.26 m2 in area
- 7004.90.10Measuring over 0.26 m2 in area
- 7004.90.15Measuring not over 0.26 m2 in area
- 7004.90.20Measuring over 0.26 m2 in area
- 7004.90.25Measuring over 2 but not over 3.5 mm in thickness
- 7004.90.30Measuring not over 0.65 m2 in area
- 7004.90.40Measuring over 0.65 m2 in area
- 7004.90.50Drawn glass and blown glass, in sheets, whether: other glass, other
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht:
a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken);
b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547;
d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88;
e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88;
f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtemesser und andere Waren des Kapitels 90;
g) Leuchten und Beleuchtungskörper, Leuchtschilder, Reklameleuchten, Namensschilder und ähnliche Waren, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, der Position 9405;
h) Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Weihnachtsartikel und andere Waren des Kapitels 95, ausgenommen Augen ohne Mechanismus für Puppen oder für andere Waren des Kapitels 95;
ij) Knöpfe, Parfümzerstäuber, Vakuumisolierflaschen und andere Waren des Kapitels 96.
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005
a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt;
b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss;
c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.
3. Waren der Position 7006 bleiben in dieser Position, auch wenn sie den Charakter von Fertigwaren haben.
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten:
a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr;
b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT.
Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist 7004.90.10 eine von 8 Tarifpositionen unter der Unterposition 7004.90 („Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch: anderes“).
Der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in m2, kg angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 3 %, Türkei 3 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 15 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan 8 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 3 %–5 % und Nigeria 20 %.
Die USA importierten 2024 Waren der Unterposition 7004.90 im Wert von 54 Mio. $; der größte Anteil kam aus Taiwan. Deutschland lag mit 4 Mio. $ auf Rang 5 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HTS-Code 7004.90.10 in den USA?
Im US-Zolltarif (HTSUS) beträgt der allgemeine Zollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: m2, kg. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 7004.90?
Bei den Einfuhren der USA in Unterposition 7004.90 lag Deutschland 2024 mit 4 Mio. $ auf Rang 5.