Ausgangszollstelle

Auch genannt: çıkış gümrük idaresi

Die Zollstelle, an der Waren das Zollgebiet verlassen, in der Regel die letzte Zollstelle vor der Grenze oder dem Abgangshafen bzw. -flughafen. Sie überwacht den physischen Ausgang und bestätigt ihn elektronisch gegenüber der Ausfuhrzollstelle.

In der Praxis

Eine Ausfuhr gilt erst als nachgewiesen, wenn die Ausgangszollstelle den Ausgang bestätigt hat; darauf beruht in der Regel die Umsatzsteuerbefreiung.

Gilt für: EUTürkeiUK

Verwandte Begriffe

Ausfuhrzollstelle
Die Zollstelle, bei der eine Ausfuhranmeldung abgegeben und angenommen wird, in der Regel die Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem der…
Ausgangsnachweis
Der Nachweis, dass zur Ausfuhr angemeldete Waren das Zollgebiet physisch verlassen haben, in der Regel die elektronische Ausgangsbestätigung der…
Ausfuhranmeldung
Die Anmeldung, mit der Waren in das Ausfuhrverfahren übergeführt werden, damit sie das Zollgebiet verlassen können. In der EU wird sie bei der…
Summarische Ausgangsanmeldung
Eine Sicherheitsanmeldung für Waren, die das Zollgebiet verlassen, wenn keine Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung mit denselben Daten abgegeben…

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