Ausgangszollstelle
Auch genannt: çıkış gümrük idaresi
Die Zollstelle, an der Waren das Zollgebiet verlassen, in der Regel die letzte Zollstelle vor der Grenze oder dem Abgangshafen bzw. -flughafen. Sie überwacht den physischen Ausgang und bestätigt ihn elektronisch gegenüber der Ausfuhrzollstelle.
In der Praxis
Eine Ausfuhr gilt erst als nachgewiesen, wenn die Ausgangszollstelle den Ausgang bestätigt hat; darauf beruht in der Regel die Umsatzsteuerbefreiung.
Verwandte Begriffe
- Ausfuhrzollstelle
- Die Zollstelle, bei der eine Ausfuhranmeldung abgegeben und angenommen wird, in der Regel die Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem der…
- Ausgangsnachweis
- Der Nachweis, dass zur Ausfuhr angemeldete Waren das Zollgebiet physisch verlassen haben, in der Regel die elektronische Ausgangsbestätigung der…
- Ausfuhranmeldung
- Die Anmeldung, mit der Waren in das Ausfuhrverfahren übergeführt werden, damit sie das Zollgebiet verlassen können. In der EU wird sie bei der…
- Summarische Ausgangsanmeldung
- Eine Sicherheitsanmeldung für Waren, die das Zollgebiet verlassen, wenn keine Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung mit denselben Daten abgegeben…