Ausfuhranmeldung
Auch genannt: Ausfuhrverfahren · Ausfuhrbegleitdokument · ABD · EAD · ihracat beyannamesi
Die Anmeldung, mit der Waren in das Ausfuhrverfahren übergeführt werden, damit sie das Zollgebiet verlassen können. In der EU wird sie bei der Zollstelle abgegeben, in deren Bezirk der Ausführer ansässig ist, und an der Ausgangszollstelle bestätigt; der Ausgangsvermerk belegt, dass die Waren das Gebiet verlassen haben. Die Türkei bearbeitet Ausfuhranmeldungen elektronisch in BİLGE.
In der Praxis
Der elektronische Ausgangsvermerk ist der Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhren, fehlende Ausgangsvermerke schaffen daher ein Umsatzsteuerrisiko.
Verwandte Begriffe
- Zollverfahren
- Der rechtliche Status, in den Waren mit einer Anmeldung übergeführt werden. In der EU sind dies die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr,…
- Wiederausfuhr
- Das Verbringen von Nicht-Unionswaren aus dem Zollgebiet, nachdem sie sich in einem besonderen Verfahren, in vorübergehender Verwahrung oder in einer…
- Exportkontrolle
- Rechtsvorschriften, die Ausfuhr, Verbringung, Vermittlung und Durchfuhr von Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern und Technologie sowie teils weiterer…
- BİLGE
- Das elektronische Zollanmeldesystem der Türkei, über das Zollanmeldungen, Manifeste und viele weitere Zollvorgänge eingereicht und bearbeitet werden.…