Ausfuhranmeldung

Auch genannt: Ausfuhrverfahren · Ausfuhrbegleitdokument · ABD · EAD · ihracat beyannamesi

Die Anmeldung, mit der Waren in das Ausfuhrverfahren übergeführt werden, damit sie das Zollgebiet verlassen können. In der EU wird sie bei der Zollstelle abgegeben, in deren Bezirk der Ausführer ansässig ist, und an der Ausgangszollstelle bestätigt; der Ausgangsvermerk belegt, dass die Waren das Gebiet verlassen haben. Die Türkei bearbeitet Ausfuhranmeldungen elektronisch in BİLGE.

In der Praxis

Der elektronische Ausgangsvermerk ist der Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhren, fehlende Ausgangsvermerke schaffen daher ein Umsatzsteuerrisiko.

Gilt für: EUTürkeiUSAUK

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