Zollverfahren

Auch genannt: customs procedure · gümrük rejimi · rejim

Der rechtliche Status, in den Waren mit einer Anmeldung übergeführt werden. In der EU sind dies die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, die Ausfuhr und die besonderen Verfahren: Versand, Lagerung, Verwendung und Veredelung. Das türkische Zollgesetz folgt einer sehr ähnlichen Gliederung, und die Verfahren werden in der Anmeldung durch Codes angegeben.

In der Praxis

Die Wahl des richtigen Verfahrens entscheidet, wann Abgaben fällig werden, ob sie ausgesetzt sind und welche Pflichten mit den Waren verbunden bleiben.

Gilt für: EUTürkeiUK

Verwandte Begriffe

Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
Das Verfahren, durch das Nicht-Unionswaren den zollrechtlichen Status von Unionswaren erhalten. Dazu gehören die Erhebung der Einfuhrabgaben, die…
Ausfuhranmeldung
Die Anmeldung, mit der Waren in das Ausfuhrverfahren übergeführt werden, damit sie das Zollgebiet verlassen können. In der EU wird sie bei der…
Besondere Verfahren
Die Verfahren außer der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und der Ausfuhr: Versand, Lagerung (Zolllager und Freizonen), Verwendung…
Zollanmeldung
Die Handlung, mit der eine Person in der vorgeschriebenen Form das Zollverfahren angibt, in das Waren übergeführt werden sollen, und die dafür…

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