Zollanmeldung

Auch genannt: Anmeldung · customs declaration · gümrük beyannamesi · beyanname · entry

Die Handlung, mit der eine Person in der vorgeschriebenen Form das Zollverfahren angibt, in das Waren übergeführt werden sollen, und die dafür nötigen Daten wie Einreihung, Zollwert, Ursprung und Beteiligte liefert. Zollanmeldungen werden heute elektronisch abgegeben. Nach der Annahme ist der Anmelder für die Richtigkeit der Angaben und der zugrunde liegenden Unterlagen verantwortlich.

In der Praxis

Fehler in der Anmeldung begründen die Haftung des Anmelders; deshalb verlangen Zollvertreter von Importeuren vollständige Handelsunterlagen und Warendaten.

Gilt für: EUTürkeiUSAUK

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