Exportkontrolle

Auch genannt: Ausfuhrkontrolle · Ausfuhrgenehmigung · export controls · ihracat kontrolleri

Rechtsvorschriften, die Ausfuhr, Verbringung, Vermittlung und Durchfuhr von Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern und Technologie sowie teils weiterer strategischer Güter durch Genehmigungspflichten und Verbote beschränken. Sie beruhen auf internationalen Regimen wie dem Wassenaar-Arrangement und werden neben Sanktionen durchgesetzt.

In der Praxis

Eine Genehmigungspflicht kann vom Gut, vom Bestimmungsland, vom Endverwender und von der Endverwendung abhängen, daher gehört die Prüfung aller vier Punkte zu jeder sensiblen Ausfuhr.

Gilt für: EUTürkeiUSAUK

Verwandte Begriffe

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ECCN
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