Beistellungen des Käufers

Auch genannt: Beistellungen · assists · buyer-supplied inputs

Waren oder Leistungen, die der Käufer unentgeltlich oder verbilligt für die Herstellung der eingeführten Waren zur Verfügung stellt, etwa Formen, Werkzeuge, Bauteile oder im Ausland erbrachte Ingenieurleistungen. Ihr Wert ist dem Zollwert hinzuzurechnen und auf die damit hergestellten Waren aufzuteilen.

In der Praxis

An einen Lieferanten geschickte Werkzeuge geraten nach Jahren leicht in Vergessenheit, müssen aber erfasst werden, wenn die damit hergestellten Waren eingeführt werden.

Gilt für: EUTürkeiUSAUK

Verwandte Begriffe

Zollwert
Der Wert eingeführter Waren, auf dessen Grundlage Wertzölle berechnet werden. Fast alle Länder folgen dem WTO-Zollwertübereinkommen, nach dem…
Lizenzgebühren
Zahlungen für die Nutzung von Marken, Patenten, Geschmacksmustern oder Know-how, die sich auf die eingeführten Waren beziehen und als Bedingung für…
Transaktionswert
Der für die Waren beim Verkauf zur Ausfuhr in das Einfuhrland tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, berichtigt um gesetzlich vorgesehene…

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