Buchmäßige Erfassung

Auch genannt: Mitteilung der Zollschuld

Der Schritt, in dem der Zoll den Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben in seiner Buchführung erfasst und ihn anschließend dem Schuldner mitteilt. Die Mitteilung unterliegt Fristen und muss erfolgen, bevor die Abgaben erhoben werden können.

In der Praxis

Stellt der Zoll eine zu geringe Zahlung fest, entscheiden Datum und Inhalt der Mitteilung darüber, ob eine Nacherhebung noch möglich ist.

Gilt für: EUUK

Verwandte Begriffe

Zollschuld
Die gesetzliche Verpflichtung, für bestimmte Waren Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu entrichten. Sie entsteht mit der Annahme einer Anmeldung zur…
Frist für die Mitteilung der Zollschuld
Der Zeitraum, nach dessen Ablauf der Zoll einem Schuldner eine Zollschuld nicht mehr mitteilen kann. Nach dem Zollkodex der Union beträgt er…
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