Carnet ATA
Auch genannt: ATA-Carnet · ATA carnet · ATA karnesi · Warenpass
Ein internationales Zolldokument, mit dem Waren in den Mitgliedsländern des ATA-Systems vorübergehend abgabenfrei eingeführt werden können, etwa für Messen, Berufsausrüstung und Warenmuster. Es wird von Industrie- und Handelskammern ausgegeben, die die Sicherheit stellen, und ersetzt nationale Zollanmeldungen und Sicherheitsleistungen.
In der Praxis
Ein Carnet kann eine Rundreise durch mehrere Länder abdecken, die Waren müssen aber vor Ablauf der Gültigkeit zurückkehren, um Nachforderungen zu vermeiden.
Verwandte Begriffe
- Vorübergehende Verwendung
- Ein besonderes Verfahren, bei dem zur Wiederausfuhr bestimmte Nicht-Unionswaren im Zollgebiet mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von…
- Sicherheitsleistung
- Eine finanzielle Sicherheit, etwa Barsicherheit, Bankbürgschaft oder Bürgschaftserklärung, die die Erfüllung einer entstandenen oder möglicherweise…
- Wiederausfuhr
- Das Verbringen von Nicht-Unionswaren aus dem Zollgebiet, nachdem sie sich in einem besonderen Verfahren, in vorübergehender Verwahrung oder in einer…