Carnet ATA

Auch genannt: ATA-Carnet · ATA carnet · ATA karnesi · Warenpass

Ein internationales Zolldokument, mit dem Waren in den Mitgliedsländern des ATA-Systems vorübergehend abgabenfrei eingeführt werden können, etwa für Messen, Berufsausrüstung und Warenmuster. Es wird von Industrie- und Handelskammern ausgegeben, die die Sicherheit stellen, und ersetzt nationale Zollanmeldungen und Sicherheitsleistungen.

In der Praxis

Ein Carnet kann eine Rundreise durch mehrere Länder abdecken, die Waren müssen aber vor Ablauf der Gültigkeit zurückkehren, um Nachforderungen zu vermeiden.

Gilt für: EUTürkeiUSAUK

Verwandte Begriffe

Vorübergehende Verwendung
Ein besonderes Verfahren, bei dem zur Wiederausfuhr bestimmte Nicht-Unionswaren im Zollgebiet mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von…
Sicherheitsleistung
Eine finanzielle Sicherheit, etwa Barsicherheit, Bankbürgschaft oder Bürgschaftserklärung, die die Erfüllung einer entstandenen oder möglicherweise…
Wiederausfuhr
Das Verbringen von Nicht-Unionswaren aus dem Zollgebiet, nachdem sie sich in einem besonderen Verfahren, in vorübergehender Verwahrung oder in einer…

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