Ersatzwaren

Auch genannt: Verwendung von Ersatzwaren · Äquivalenz · eşdeğer eşya

Unionswaren, die anstelle der in ein besonderes Verfahren übergeführten Waren gelagert, verwendet oder verarbeitet werden. Sie müssen in der Regel denselben achtstelligen KN-Code, dieselbe Handelsqualität und dieselben technischen Merkmale aufweisen wie die ersetzten Waren.

In der Praxis

Ersatzwaren verschaffen Flexibilität in der aktiven Veredelung und im Zolllager, erfordern aber eine besondere Bewilligung und sorgfältige Aufzeichnungen.

Gilt für: EUTürkeiUK

Verwandte Begriffe

Aktive Veredelung
Ein besonderes Verfahren, bei dem Nicht-Unionswaren abgabenfrei eingeführt werden können, um sie zu verarbeiten, auszubessern oder anderen…
Vorzeitige Ausfuhr
Eine Form der aktiven Veredelung, bei der Veredelungserzeugnisse aus Ersatzwaren der Union zuerst ausgeführt und die ersetzten Nicht-Unionswaren…
Besondere Verfahren
Die Verfahren außer der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und der Ausfuhr: Versand, Lagerung (Zolllager und Freizonen), Verwendung…

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