Aktive Veredelung
Auch genannt: AV · inward processing · dahilde işleme rejimi · DİR
Ein besonderes Verfahren, bei dem Nicht-Unionswaren abgabenfrei eingeführt werden können, um sie zu verarbeiten, auszubessern oder anderen Behandlungen zu unterziehen; die Veredelungserzeugnisse werden anschließend ausgeführt oder in ein anderes Verfahren übergeführt. In der Türkei läuft das Verfahren vor allem über Bescheinigungen für die aktive Veredelung, die das Handelsministerium ausstellt.
In der Praxis
Hersteller, die Fertigwaren exportieren, können den Zoll auf eingeführte Vormaterialien vermeiden, müssen das Verfahren aber fristgerecht mit einer Abrechnung beenden.
Verwandte Begriffe
- Passive Veredelung
- Ein besonderes Verfahren, bei dem Waren des zollrechtlich freien Verkehrs vorübergehend zur Be- oder Verarbeitung oder Ausbesserung ins Ausland…
- Besondere Verfahren
- Die Verfahren außer der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und der Ausfuhr: Versand, Lagerung (Zolllager und Freizonen), Verwendung…
- Zollrückvergütung (Drawback)
- Die Erstattung von Zöllen auf eingeführte Waren, die später unverändert oder nach Verwendung in der Herstellung ausgeführt werden. Die USA betreiben…
- Verbot der Zollrückvergütung
- Eine Bestimmung in manchen Handelsabkommen, die die Erstattung oder Nichterhebung von Zoll auf Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft verbietet,…
- Endverwendung
- Ein besonderes Verfahren, bei dem Waren wegen ihrer besonderen Verwendung zu einem ermäßigten Zollsatz oder zollfrei in den zollrechtlich freien…