Passive Veredelung
Auch genannt: PV · outward processing · hariçte işleme rejimi
Ein besonderes Verfahren, bei dem Waren des zollrechtlich freien Verkehrs vorübergehend zur Be- oder Verarbeitung oder Ausbesserung ins Ausland ausgeführt und anschließend mit vollständiger oder teilweiser Abgabenbefreiung wieder eingeführt werden. Zoll wird grundsätzlich nur auf die im Ausland entstandene Wertsteigerung oder die Reparaturkosten erhoben.
In der Praxis
Bauteile können an einen ausländischen Lohnfertiger oder Waren zur Reparatur ins Ausland geschickt werden, ohne dass bei der Rückkehr der volle Zoll anfällt.
Verwandte Begriffe
- Aktive Veredelung
- Ein besonderes Verfahren, bei dem Nicht-Unionswaren abgabenfrei eingeführt werden können, um sie zu verarbeiten, auszubessern oder anderen…
- Rückwaren (Abgabenbefreiung)
- Die Befreiung von Einfuhrabgaben für Waren, die aus einem Zollgebiet ausgeführt wurden und im unveränderten Zustand, meist innerhalb von drei Jahren,…
- Besondere Verfahren
- Die Verfahren außer der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und der Ausfuhr: Versand, Lagerung (Zolllager und Freizonen), Verwendung…