Rückwaren (Abgabenbefreiung)

Auch genannt: Rückwarenbefreiung · returned goods relief · RGR · geri gelen eşya

Die Befreiung von Einfuhrabgaben für Waren, die aus einem Zollgebiet ausgeführt wurden und im unveränderten Zustand, meist innerhalb von drei Jahren, wieder eingeführt werden. Erforderlich ist der Nachweis, dass die Waren das Gebiet verlassen haben und nicht wesentlich verändert wurden.

In der Praxis

Zurückgewiesene Lieferungen und von Messen zurückkehrende Waren können abgabenfrei zurückkommen, sofern Ausfuhranmeldung und Nämlichkeitsnachweise aufbewahrt werden.

Gilt für: EUTürkeiUK

Verwandte Begriffe

Vorübergehende Verwendung
Ein besonderes Verfahren, bei dem zur Wiederausfuhr bestimmte Nicht-Unionswaren im Zollgebiet mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von…
Passive Veredelung
Ein besonderes Verfahren, bei dem Waren des zollrechtlich freien Verkehrs vorübergehend zur Be- oder Verarbeitung oder Ausbesserung ins Ausland…
Ausfuhranmeldung
Die Anmeldung, mit der Waren in das Ausfuhrverfahren übergeführt werden, damit sie das Zollgebiet verlassen können. In der EU wird sie bei der…

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