Zollrückvergütung (Drawback)
Auch genannt: Drawback · duty drawback · geri ödeme
Die Erstattung von Zöllen auf eingeführte Waren, die später unverändert oder nach Verwendung in der Herstellung ausgeführt werden. Die USA betreiben ein umfassendes Drawback-Programm; in der EU und der Türkei wird ein ähnliches Ergebnis vor allem über die aktive Veredelung und Erstattungsregeln erreicht, und viele Freihandelsabkommen beschränken den Drawback für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft.
In der Praxis
Ausführer, die eingeführte Vormaterialien verwenden, können erhebliche Zollbeträge zurückerhalten, müssen Ein- und Ausfuhren aber mit lückenlosen Aufzeichnungen verknüpfen.
Verwandte Begriffe
- Aktive Veredelung
- Ein besonderes Verfahren, bei dem Nicht-Unionswaren abgabenfrei eingeführt werden können, um sie zu verarbeiten, auszubessern oder anderen…
- Erstattung und Erlass
- Die Rückzahlung bereits entrichteter oder der Verzicht auf noch nicht entrichtete Abgaben in gesetzlich geregelten Fällen, etwa bei zu viel erhobenen…
- Verbot der Zollrückvergütung
- Eine Bestimmung in manchen Handelsabkommen, die die Erstattung oder Nichterhebung von Zoll auf Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft verbietet,…