KN-Code (Kombinierte Nomenklatur)
Auch genannt: KN · Kombinierte Nomenklatur · CN code · Combined Nomenclature
Der achtstellige Code der Kombinierten Nomenklatur der EU, der dem HS-Code zwei Stellen für Zölle und Außenhandelsstatistik hinzufügt. Die KN ist in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates enthalten und wird jedes Jahr, in der Regel im Oktober, mit Geltung ab dem 1. Januar des Folgejahres neu veröffentlicht.
In der Praxis
Der KN-Code bestimmt den vertragsmäßigen EU-Zollsatz und wird in Intrastat-Meldungen und Ausfuhranmeldungen verwendet; er muss daher jedes Jahr mit der neuen Fassung abgeglichen werden.
Gilt für: EU
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