KN-Code (Kombinierte Nomenklatur)

Auch genannt: KN · Kombinierte Nomenklatur · CN code · Combined Nomenclature

Der achtstellige Code der Kombinierten Nomenklatur der EU, der dem HS-Code zwei Stellen für Zölle und Außenhandelsstatistik hinzufügt. Die KN ist in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates enthalten und wird jedes Jahr, in der Regel im Oktober, mit Geltung ab dem 1. Januar des Folgejahres neu veröffentlicht.

In der Praxis

Der KN-Code bestimmt den vertragsmäßigen EU-Zollsatz und wird in Intrastat-Meldungen und Ausfuhranmeldungen verwendet; er muss daher jedes Jahr mit der neuen Fassung abgeglichen werden.

Gilt für: EU

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