Letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung

Auch genannt: substantial transformation · last substantial transformation · son esaslı işlem

Das zentrale Kriterium des nichtpräferenziellen Ursprungs. In der EU (Artikel 60 UZK) haben Waren, an deren Herstellung mehrere Länder beteiligt sind, ihren Ursprung dort, wo sie der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden, die zu einem neuen Erzeugnis geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. US-Gerichte und CBP fragen, ob die Bearbeitung einen neuen Gegenstand mit anderem Namen, anderer Beschaffenheit oder anderem Verwendungszweck geschaffen hat.

In der Praxis

Eine Montage in einem Drittland, mit der Zölle auf einen bestimmten Ursprung umgangen werden sollen, wird an dieser Regel gemessen, und einfache Montage reicht selten aus.

Gilt für: EUTürkeiUSAUK

Verwandte Begriffe

Nichtpräferenzieller Ursprung
Der Ursprung nach den allgemeinen Regeln eines Zollgebiets, unabhängig von Handelsabkommen. In der EU erhalten Waren, an deren Herstellung mehrere…
Umgehung
Eine Veränderung des Handelsgefüges ohne hinreichende wirtschaftliche Rechtfertigung, um einen handelspolitischen Schutzzoll zu vermeiden, etwa durch…
Ursprungslandkennzeichnung
Die Pflicht, auf eingeführten Waren oder ihren Behältnissen das Ursprungsland gut lesbar und dauerhaft anzugeben. Die USA wenden sie nach 19 USC 1304…

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