Nichtpräferenzieller Ursprung
Auch genannt: handelspolitischer Ursprung · wirtschaftlicher Ursprung · non-preferential origin · tercihsiz menşe
Der Ursprung nach den allgemeinen Regeln eines Zollgebiets, unabhängig von Handelsabkommen. In der EU erhalten Waren, an deren Herstellung mehrere Länder beteiligt sind, den Ursprung des Landes der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung; die USA wenden einen Test der wesentlichen Umwandlung an. Er dient für Antidumpingzölle, Sanktionen, Kontingente, Ursprungskennzeichnung und Statistik.
In der Praxis
Handelspolitische Schutzzölle und viele Sanktionen knüpfen an den nichtpräferenziellen Ursprung an, daher ändert die Verlagerung der Endmontage in ein anderes Land den Ursprung nur bei wesentlicher Bearbeitung.
Verwandte Begriffe
- Ursprungsregeln
- Die rechtlichen Kriterien, nach denen bestimmt wird, in welchem Land Waren als hergestellt gelten. Präferenzielle Regeln, festgelegt im jeweiligen…
- Letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung
- Das zentrale Kriterium des nichtpräferenziellen Ursprungs. In der EU (Artikel 60 UZK) haben Waren, an deren Herstellung mehrere Länder beteiligt…
- Ursprungszeugnis
- Ein Dokument, das den nichtpräferenziellen Ursprung von Waren bescheinigt und in der Regel von Industrie- und Handelskammern ausgestellt wird. Es…
- Antidumpingzoll
- Ein zusätzlicher Zoll auf Einfuhren, die unter ihrem Normalwert im Ausfuhrland verkauft werden, wenn dies dem inländischen Wirtschaftszweig eine…
- Umgehung
- Eine Veränderung des Handelsgefüges ohne hinreichende wirtschaftliche Rechtfertigung, um einen handelspolitischen Schutzzoll zu vermeiden, etwa durch…