Ursprungsregeln
Auch genannt: rules of origin · menşe kuralları
Die rechtlichen Kriterien, nach denen bestimmt wird, in welchem Land Waren als hergestellt gelten. Präferenzielle Regeln, festgelegt im jeweiligen Abkommen oder Präferenzsystem, entscheiden über den Anspruch auf ermäßigten Zoll; nichtpräferenzielle Regeln gelten für MFN-Zölle, Schutzmaßnahmen, Kontingente, Kennzeichnung und Statistik. Beide stützen sich auf Begriffe wie vollständig gewonnene Waren und ausreichende Be- oder Verarbeitung.
In der Praxis
Dieselbe Ware kann einen präferenziellen und einen davon abweichenden nichtpräferenziellen Ursprung haben, daher muss vor der Antwort klar sein, wofür der Ursprung gebraucht wird.
Verwandte Begriffe
- Präferenzursprung
- Die Ursprungseigenschaft nach den Regeln eines bestimmten Freihandelsabkommens oder eines einseitigen Präferenzsystems, die Waren zu einem ermäßigten…
- Nichtpräferenzieller Ursprung
- Der Ursprung nach den allgemeinen Regeln eines Zollgebiets, unabhängig von Handelsabkommen. In der EU erhalten Waren, an deren Herstellung mehrere…
- Vollständig gewonnene oder hergestellte Waren
- Waren, die vollständig in einem Land ohne ausländische Vormaterialien erzeugt wurden, etwa dort gewonnene Mineralien, dort geerntete Pflanzen, dort…
- Ausreichende Be- oder Verarbeitung
- Der Grad der Bearbeitung, den Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft durchlaufen müssen, damit das Enderzeugnis den Präferenzursprung erwirbt. Die…
- Kumulierung des Ursprungs
- Eine Regel, nach der Vormaterialien mit Ursprung in einem Partnerland oder in anderen durch dieselben Regeln verbundenen Ländern so behandelt werden,…