Präferenzursprung
Auch genannt: präferenzieller Ursprung · Ursprungseigenschaft · preferential origin · tercihli menşe
Die Ursprungseigenschaft nach den Regeln eines bestimmten Freihandelsabkommens oder eines einseitigen Präferenzsystems, die Waren zu einem ermäßigten Zoll oder Nullzoll berechtigt. Sie wird mit einem Ursprungsnachweis wie einer Warenverkehrsbescheinigung oder einer Erklärung des Ausführers belegt und an den produktspezifischen Regeln des Abkommens gemessen.
In der Praxis
Der Präferenzzoll gilt nie automatisch: Der Einführer muss ihn mit einem gültigen Nachweis beantragen und kann zur Nachzahlung verpflichtet werden, wenn der Nachweis später der Prüfung nicht standhält.
Verwandte Begriffe
- Ursprungsregeln
- Die rechtlichen Kriterien, nach denen bestimmt wird, in welchem Land Waren als hergestellt gelten. Präferenzielle Regeln, festgelegt im jeweiligen…
- Ursprungsnachweis
- Das Dokument oder die Erklärung, mit der bei der Einfuhr ein Präferenzursprung belegt wird. Je nach Abkommen ist das eine behördlich ausgestellte…
- Freihandelsabkommen
- Ein Abkommen zwischen zwei oder mehr Ländern, das die Zölle auf den größten Teil des gegenseitigen Handels abschafft, während jedes Land seinen…
- Listenregeln (produktspezifische Ursprungsregeln)
- Die nach HS-Kapitel oder -Position geordneten Regeln in einem Anhang eines Handelsabkommens, die festlegen, welche Bearbeitung für den…
- Meistbegünstigungszoll (Drittlandszollsatz)
- Der normale Zoll, den ein WTO-Mitglied auf Einfuhren aus anderen WTO-Mitgliedern erhebt, sofern keine Präferenz oder Sondermaßnahme gilt. In der EU…