Kumulierung des Ursprungs

Auch genannt: Kumulierung · bilaterale Kumulierung · diagonale Kumulierung · vollständige Kumulierung · cumulation · kümülasyon

Eine Regel, nach der Vormaterialien mit Ursprung in einem Partnerland oder in anderen durch dieselben Regeln verbundenen Ländern so behandelt werden, als hätten sie ihren Ursprung im Land der Endfertigung. Die bilaterale Kumulierung erfasst die beiden Vertragsparteien, die diagonale Kumulierung erweitert dies auf eine Gruppe von Ländern mit identischen Regeln, und die vollständige Kumulierung rechnet auch Be- oder Verarbeitungen an, die für sich allein keinen Ursprung begründet haben.

In der Praxis

Durch Kumulierung können regionale Lieferketten, etwa in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone, trotz grenzüberschreitender Vormaterialien ihren Präferenzstatus behalten.

Gilt für: EUTürkeiUK

Verwandte Begriffe

Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen)
Ein regionales Übereinkommen, das gemeinsame Präferenzursprungsregeln für die EU, die EFTA, die Türkei, den Westbalkan, die Ukraine, Moldau,…
Ursprungsregeln
Die rechtlichen Kriterien, nach denen bestimmt wird, in welchem Land Waren als hergestellt gelten. Präferenzielle Regeln, festgelegt im jeweiligen…
Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED
Eine Warenverkehrsbescheinigung, die in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone verwendet wird, wenn die diagonale Kumulierung mit anderen Partnerländern…
Lieferantenerklärung
Eine Erklärung eines Lieferanten gegenüber seinem Kunden über die präferenzielle Ursprungseigenschaft der gelieferten Waren, die der Kunde zur…

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