Nachträgliche Prüfung (Zollprüfung)

Auch genannt: Außenprüfung · Post-Clearance Audit · PCA · sonradan kontrol

Eine Kontrolle durch den Zoll nach der Überlassung der Waren anhand von Geschäftsunterlagen, Anmeldungen und Systemen. Sie kann zur Berichtigung von Einreihung, Zollwert oder Ursprung, zur Nacherhebung von Abgaben und zu Sanktionen führen. In der EU können die Behörden in der Regel drei Jahre zurückgehen, in manchen Fällen länger.

In der Praxis

Unterlagen müssen lange genug aufbewahrt werden, um Prüfungsfragen zu beantworten, und bei Prüfungen festgestellte Fehler betreffen oft sämtliche früheren Einfuhren derselben Ware.

Gilt für: EUTürkeiUSAUK

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