Teile und Zubehör

Auch genannt: Einreihung von Teilen

Eine Einreihungsfrage, die durch Abschnitts- und Kapitelanmerkungen geregelt ist, vor allem in den Abschnitten XVI und XVII, und entscheidet, ob ein Teil zusammen mit der Maschine oder dem Fahrzeug, zu dem es gehört, in einer besonderen Teileposition oder als eigenständige Ware eingereiht wird. Teile von allgemeiner Verwendbarkeit wie Schrauben oder Lager werden in der Regel in ihren eigenen Positionen eingereiht.

In der Praxis

Anzunehmen, dass ein Teil dem Code der Maschine folgt, ist ein häufiger Fehler, da viele Teile eigene Positionen haben oder durch Anmerkungen ausgeschlossen sind.

Gilt für: EUTürkeiUKUSA

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