Vorübergehende Verwahrung
Auch genannt: temporary storage · TS · geçici depolama
Der Status von Nicht-Unionswaren ab ihrer Gestellung beim Zoll bis zur Überführung in ein Verfahren oder zur Wiederausfuhr. Die Waren lagern in zugelassenen Einrichtungen, und in der EU beträgt die Höchstdauer 90 Tage.
In der Praxis
Waren, die über die Frist hinaus in vorübergehender Verwahrung bleiben, können beschlagnahmt oder verwertet werden, daher müssen Anmeldungen rechtzeitig abgegeben werden, auch wenn Unterlagen noch fehlen.
Verwandte Begriffe
- Zolllager
- Ein vom Zoll bewilligter Ort, an dem Nicht-Unionswaren ohne Entrichtung von Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer gelagert werden können, bis sie in…
- Gestellung
- Die Mitteilung an den Zoll, dass Waren bei der Zollstelle oder an einem anderen zugelassenen Ort eingetroffen sind und für Kontrollen zur Verfügung…
- Summarische Eingangsanmeldung (ESumA)
- Eine Sicherheitsanmeldung vor der Ankunft, die dem Zoll für die Risikoanalyse Angaben zu den Waren liefert, bevor sie eintreffen. In der EU wird sie…